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EU-JZG · Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 0 EU-JZG

In KraftAmtlicher Text

Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)

StF: BGBl. I Nr. 36/2004 (NR: GP XXII RV 370 AB 439 S. 56. BR: 7002 AB 7033 S. 707. )

BGBl. I Nr. 164/2004 (NR: GP XXII RV 679 AB 742 S. 90. BR: AB 7168 S 717 .)

BGBl. I Nr. 38/2007 (NR: GP XXIII RV 48 AB 135 S. 25. BR: AB 7721 S. 746. )

BGBl. I Nr. 112/2007 (NR: GP XXIII RV 299 AB 335 S. 41. BR: 7802 AB 7851 S. 751. )

BGBl. I Nr. 134/2011 (NR: GP XXIV RV 1523 AB 1536 S. 135. BR: AB 8622 S. 803. )

BGBl. I Nr. 50/2012 (NR: GP XXIV RV 1726 AB 1757 S. 153. BR: AB 8715 S. 808. )

BGBl. I Nr. 175/2013 (NR: GP XXIV RV 2379 AB 2465 S. 216. BR: AB 9117 S. 823. )

[CELEX-Nr.: 32012L0013 ]

BGBl. I Nr. 107/2014 (NR: GP XXV RV 353 AB 398 S. 55. BR: AB 9305 S. 837. )

[CELEX-Nr.: 32011L0099 ]

BGBl. I Nr. 120/2016 (NR: GP XXV RV 1345 AB 1388 S. 157. BR: 9714 S. 863. )

BGBl. I Nr. 121/2016 (NR: GP XXV RV 1300 AB 1403 S. 158. BR: AB 9707 S. 862. )

[CELEX-Nr.: 32013L0048 ]

BGBl. I Nr. 28/2018 (NR: GP XXVI RV 66 AB 93 S. 21. BR: AB 9965 S. 879. )

[CELEX-Nr.: 32014L0041 ]

BGBl. I Nr. 20/2020 (NR: GP XXVII RV 52 AB 93 S. 19. BR: AB 10290 S. 904. )

[CELEX-Nr. 32016L0680 , 32016L0800 , 32016L1919 ]

BGBl. I Nr. 94/2021 (NR: GP XXVII RV 808 AB 859 S. 107. BR: AB 10638 S. 926. )

BGBl. I Nr. 182/2023 (NR: GP XXVII RV 2309 AB 2344 S. 247. BR: 11366 AB 11400 S. 961. )

BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980. )

BGBl. I Nr. 65/2025 (NR: GP XXVIII IA 416/A AB 215 S. 44. BR: AB 11706 S. 982. )

[CELEX-Nr.: 32019L0884 , 32023L0977 ]

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

I. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Anwendungsbereich und allgemeine Verfahrensbestimmungen

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 2a

Erklärungen und Vollstreckungsbehörden der Mitgliedstaaten

II. Hauptstück

Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten

Erster Abschnitt

Allgemeine Voraussetzungen

§ 3.

Grundlagen

§ 4.

Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls

Zweiter Abschnitt

Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

§ 5.

Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen österreichische Staatsbürger

§ 5a

Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen andere Staatsangehörige

§ 6.

Österreichischer Tatort

§ 7.

Österreichische Gerichtsbarkeit

§ 8.

Verbot der Doppelbestrafung und -verfolgung im Anwendungsbereich von Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens

§ 8a

Verbot der Doppelbestrafung und -verfolgung außerhalb des Anwendungsbereichs von Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens

§ 9.

Strafunmündige

§ 10.

Verjährung und Amnestie

§ 10a

Verletzung von Grundrechten

§ 11.

Abwesenheitsurteile

§ 12.

Fiskalische strafbare Handlungen

Dritter Abschnitt

Verfahren zur Bewilligung der Übergabe

§ 13.

Zuständigkeit

§ 14.

Geschäftsverkehr

§ 15.

Vorrang der Übergabe

§ 16.

Einleitung des Übergabeverfahrens

§ 16a

Rechtsbelehrung

§ 17.

Anbot der Übergabe

§ 18.

Übergabehaft

§ 19.

Prüfung des Europäischen Haftbefehls

§ 19a

Vernehmung oder bedingte Übergabe vor Entscheidung über die Übergabe

§ 20.

Vereinfachte Übergabe

§ 21.

Entscheidung über die Übergabe

§ 22.

Europäische Haftbefehle mehrerer Mitgliedstaaten

§ 23.

Zusammentreffen eines Europäischen Haftbefehls mit einem Auslieferungsersuchen

§ 24.

Durchführung der Übergabe

§ 25.

Aufschub der Übergabe

§ 26.

Bedingte Übergabe

(Anm.: § 27

aufgehoben durch BGBl. I Nr. 94/2021 )

§ 27a.

Nachträgliches Übergabeverfahren

§ 28.

Kosten

Vierter Abschnitt

Erwirkung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

§ 29.

Fahndung

§ 30.

Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls

§ 30a

Recht auf einen Verteidiger

§ 31.

Spezialität und weitere Übergabe oder Weiterlieferung

Fünfter Abschnitt

Durchlieferung

§ 32.

Zulässigkeit der Durchlieferung

§ 33.

Durchlieferung österreichischer Staatsbürger

§ 33a

Durchlieferung von Unionsbürgern

§ 34.

Durchlieferungsunterlagen

§ 35.

Entscheidung über die Durchlieferung

§ 36.

Erwirkung der Durchlieferung

§ 37.

Kosten der Durchlieferung

(Anm.: § 38

aufgehoben durch Art. 4 Z 24, BGBl. I Nr. 20/2020 )

III. Hauptstück

Anerkennung und Vollstreckung justizieller Entscheidungen

Erster Abschnitt

Vollstreckung ausländischer Freiheitsstrafen und vorbeugender Maßnahmen (Anm.: Vollstreckung von Freiheitsstrafen und mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen)

Erster Unterabschnitt

Vollstreckung von Urteilen anderer Mitgliedstaaten (Anm.: Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten)

§ 39.

Voraussetzungen

§ 40.

Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 40a.

Zuständigkeit

§ 41.

Haft zur Sicherung der Vollstreckung

§ 41a.

Verfahren

§ 41b.

Entscheidung

§ 41c.

Aufschub der Entscheidung über die Vollstreckung

§ 41d.

Fristen für die Entscheidung

§ 41e.

Spezialität

§ 41f.

Einstellung der Vollstreckung

§ 41g.

Verständigung des Ausstellungsstaats

§ 41h.

Kosten

§ 41i.

Durchbeförderung

§ 41j.

Fälle des Europäischen Haftbefehls

Zweiter Unterabschnitt

Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 42.

Voraussetzungen

§ 42a.

Rolle des Anstaltsleiters

§ 42b.

Befassung eines anderen Mitgliedstaats

§ 42c.

Widerruf der Befassung

§ 42d.

Vollstreckung im Inland

§ 42e.

Durchführung der Überstellung

§ 42f.

Zustimmung zur Verfolgung und Bestrafung wegen weiterer Straftaten (Anm.: Zustimmung zur Verfolgung, Verurteilung oder Strafvollstreckung wegen weiterer Straftaten)

§ 42g.

Erwirkung der Durchbeförderung

Erster Unterabschnitt

Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1805

§ 43

Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen

§ 44

Erwirkung der Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen

Zweiter Unterabschnitt

Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen aus Dänemark und Irland

Zweiter Abschnitt

Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen der Mitgliedstaaten

§ 45.

Voraussetzungen

§ 46.

Zuständigkeit und Verfahren

§ 47.

Ablehnung der Vollstreckung

§ 48.

Aufschub der Vollstreckung

§ 49.

Dauer der Beschlagnahme oder Sicherstellung

§ 50.

Verständigungspflicht

§ 51.

Geschäftsweg und Übersetzung

Dritter Abschnitt

Vollstreckung vermögensrechtlicher Anordnungen

Erster Unterabschnitt

Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1805

§ 52

Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen

Zweiter Unterabschnitt

Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen der Mitgliedstaaten Dänemark und Irland

§ 52a.

Voraussetzungen

§ 52a1.

Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 52b.

Zuständigkeit

§ 52c.

Verfahren

§ 52d.

Entscheidung

§ 52e.

Aufschub der Vollstreckung

§ 52f.

Vermögensrechtliche Anordnungen mehrerer Mitgliedstaaten

§ 52g.

Erlös aus der Vollstreckung

§ 52h.

Einstellung der Vollstreckung

§ 52i.

Verständigung des Entscheidungsstaates

§ 52j.

Kosten

Dritter Unterabschnitt

Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 52k.

Befassung eines anderen Mitgliedstaates

§ 52l.

Übermittlung einer vermögensrechtlichen Anordnung an mehrere Vollstreckungsstaaten

§ 52m.

Vollstreckung im Inland

§ 52n.

Verständigung des Vollstreckungsstaates

Vierter Abschnitt

Vollstreckung von Geldsanktionen

Erster Unterabschnitt

Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 53.

Voraussetzungen

§ 53a.

Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 53b.

Zuständigkeit

§ 53c.

Verfahren

§ 53d.

Entscheidung

§ 53e.

Aufschub der Vollstreckung

§ 53f.

Erlös aus der Vollstreckung

§ 53g.

Ersatzfreiheitsstrafe

§ 53h.

Einstellung der Vollstreckung

§ 53i.

Verständigung des Entscheidungsstaates

§ 53j.

Kosten

Zweiter Unterabschnitt

Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 53k.

Befassung eines anderen Mitgliedstaates

§ 53l.

Widerruf der Befassung

§ 53m.

Vollstreckung im Inland

(Anm.: Fünfter Abschnitt samt § 54 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 134/2011 )

IV. Hauptstück

Europäische Ermittlungsanordnung, Rechtshilfe und sonstige Zusammenarbeit in Strafsachen

Erster Abschnitt

Europäische Ermittlungsanordnung

Erster Unterabschnitt

Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

§ 55

Voraussetzungen

§ 55a

Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 55b

Rückgriff auf eine andere Ermittlungsmaßnahme

§ 55c

Zuständigkeit

§ 55d

Verfahren

§ 55e

Entscheidung über die Vollstreckung

§ 55f

Durchführung

§ 55g

Überstellung inhaftierter Personen

§ 55h

Durchführung einer Vernehmung mittels technischer Einrichtung zur Wort- und Bildübertragung oder im Wege einer Telefonkonferenz

§ 55i

Durchführung einer kontrollierten Lieferung

§ 55j

Verständigungspflichten

§ 55k

Mitwirkung ausländischer Organe und am Verfahren Beteiligter bei der Vollstreckung

§ 55l

Übermittlung der Ermittlungsergebnisse und Beweismittel

§ 55m

Kosten

§ 55n

Verständigung vor Veröffentlichung

Zweiter Unterabschnitt

Erwirkung der Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

§ 56

Befassung eines anderen Mitgliedstaates

§ 56a

Verständigung

§ 56b

Nachträgliche Unzulässigkeit im Vollstreckungsstaat

Zweiter Abschnitt

Rechtshilfe und sonstige Zusammenarbeit in Strafsachen

Erster Unterabschnitt

Grundsätze

§ 57

Voraussetzungen

(Anm.:

§ 57a aufgehoben durch Art. 3 Z 7, BGBl. I Nr. 65/2025 )

§ 58

Ersuchen an Private

§ 59.

Rechtsstellung ausländischer Beamter und zivilrechtliche Verantwortlichkeit (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 28/2018 )

Zweiter Unterabschnitt

Vermeidung paralleler Verfahren

§ 59a

Mitteilung über ein Verfahren im Inland an eine Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates

§ 59b

Beantwortung einer Mitteilung einer Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates

§ 59c

Aufnahme von Konsultationen

Dritter Unterabschnitt

Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen

§ 60.

Allgemeine Voraussetzungen

§ 61.

Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Inland

§ 62.

Informationsaustausch

Vierter Unterabschnitt

Eurojust

§ 63.

Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1727

§ 64.

Nationales Mitglied

§ 65.

Weiterübermittlung von personenbezogenen Daten durch Eurojust

§ 66.

Ersuchen an Eurojust

§ 67

Verständigungspflichten

(Anm.:

§ 68 aufgehoben durch Art. 4 Z 39, BGBl. I Nr. 20/2020 )

§ 68a

Nationales Eurojust-Koordinierungssystem

Fünfter Unterabschnitt

Europäisches Justizielles Netz

§ 69.

Aufgaben und Ziele

§ 70.

Einrichtung von Kontaktstellen

Sechster Unterabschnitt

Kontrollierte Lieferung

§ 71.

Allgemeiner Grundsatz

§ 72.

Zuständigkeit und Verfahren

Siebenter Unterabschnitt

Verdeckte Ermittlungen

§ 73.

Voraussetzungen

§ 74.

Durchführung der verdeckten Ermittlung

Dritter Abschnitt

Besondere Formen der Zusammenarbeit

Erster Unterabschnitt

§ 75.

Zustellung von Verfahrensurkunden

Zweiter Unterabschnitt

§ 76.

Ersuchen um Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe

Dritter Unterabschnitt

Einholung von Strafregisterauskünften über Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten

§ 77.

Voraussetzungen

§ 78.

Inhalt und Form des Ersuchens

§ 79.

Geschäftsweg

§ 80.

Bedingungen für die Verwendung personenbezogener Daten

V. Hauptstück

Überwachung justizieller Entscheidungen

Erster Abschnitt

Überwachung von Entscheidungen über Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen, und Folgeentscheidungen

Erster Unterabschnitt

Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 81

Voraussetzungen

§ 82

Unzulässigkeit der Überwachung

§ 83

Zuständigkeit

§ 84

Verfahren

§ 85

Entscheidung

§ 86

Wirkung der Übernahme der Überwachung

§ 87

Anpassung der Bewährungsmaßnahmen

§ 88

Fristen

§ 89

Aufschub der Entscheidung

§ 90

Folgeentscheidungen im Inland

§ 91

Rückübertragung und Folgeentscheidungen im Ausstellungsstaat

§ 92

Verständigung des Ausstellungsstaats in allen Fällen

§ 93

Wiederaufnahme des Verfahrens

§ 94

Kosten

Zweiter Unterabschnitt

Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 95

Befassung eines anderen Mitgliedstaats

§ 96

Zurückziehung der Bescheinigung

§ 97

Wirkung der Übernahme der Überwachung

§ 97a.

Verständigung nach Übernahme der Überwachung durch den Vollstreckungsstaat

§ 98

Rückübertragung der Zuständigkeit (Anm.: Rückübertragung der Überwachung)

§ 99

Verständigung des Vollstreckungsstaats im Falle der Zuständigkeit des Ausstellungsstaats für Folgeentscheidungen (Anm.: Verständigung des Vollstreckungsstaats nach Rückübertragung)

Zweiter Abschnitt

Überwachung von Entscheidungen über die Anwendung gelinderer Mittel

Erster Unterabschnitt

Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 100

Voraussetzungen

§ 101

Unzulässigkeit der Überwachung

§ 102

Zuständigkeit

§ 103

Verfahren

§ 104

Entscheidung

§ 105

Wirkung der Übernahme der Überwachung

§ 106

Anpassung der gelinderen Mittel

§ 107

Fristen

§ 108

Aufschub der Entscheidung

§ 109

Zuständigkeit für Folgeentscheidungen

§ 110

Auskunftsersuchen

§ 111

Verständigung des Anordnungsstaats

§ 112

unbeantwortete Verständigungen und Beendigung der Überwachung

§ 113

Übergabe des Betroffenen

§ 114

Kosten

Zweiter Unterabschnitt

Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 115

Befassung eines anderen Mitgliedstaats

§ 116

Zurückziehung der Bescheinigung

§ 117

Ersuchen um Fortsetzung der Überwachung

§ 118

Entscheidung über Folgemaßnahmen

§ 119

Wirkung der Übernahme der Überwachung

§ 120

Fortsetzung der Überwachung im Inland

§ 121

Verständigung des Vollstreckungsstaats

VI. Hauptstück

Anerkennung Europäischer Schutzanordnungen in Strafsachen

Erster Abschnitt

Anerkennung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 122

Voraussetzungen

§ 123

Antrag der geschützten Person (Anm.: Antrag der geschützten Person im Inland)

§ 124

Unzulässigkeit der Anerkennung

§ 125

Zuständigkeit

§ 126

Verfahren

§ 127

Entscheidung

§ 128

Verständigungspflichten des Vollstreckungsstaates

§ 129

Rechtsfolgen eines Verstoßes im Vollstreckungsstaat

§ 130

Zuständigkeit des Anordnungsstaates

§ 131

Folgen einer Änderung der Europäischen Schutzanordnung

§ 132

Aufhebung der erteilten Anordnungen

§ 133

Kosten

Zweiter Abschnitt

Erwirkung der Anerkennung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 134

Erlass einer Europäischen Schutzanordnung

§ 135

Befassung eines anderen Mitgliedstaates (Anm.: Befassung eines anderen Mitgliedstaats)

§ 136

Änderung oder Zurückziehung der Europäischen Schutzanordnung

§ 137

Beantwortung von Ersuchen

VII. Hauptstück

Schluss-, Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

§ 138.

Verweisungen

§ 139.

Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Stammfassung

§ 140.

Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen

§ 141

Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union

§ 142.

Vollziehung

Anhang I

Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird

Anhang II

Europäischer Haftbefehl

Anhang III

Bescheinigung nach Artikel 9 des Rahmenbeschlusses vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union

Anhang IV

Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe und Anlagen zur Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe

(Anm.: Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe samt Anlagen)

Anhang V

Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen

Anhang VI

Bescheinigung nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen

Anhang VII

Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union

Anhang VIII

Formblatt zur Unterrichtung der verurteilten Person

Anhang IX

Formblatt nach den Artikeln 6, 7, 8, 9 und 10 des Rahmenbeschlusses des Rates 2009/315/JI des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten

Anhang X

Formblatt nach Artikel 6 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen

Anhang XI

Formblatt nach Artikel 17 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen

Anhang XII

Formblatt nach Artikel 10 des Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft

Anhang XIII

Formblatt nach Artikel 19 des Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft

(Anm.: Anhang XIV aufgehoben durch Art. 4 Z 46, BGBl. I Nr. 20/2020 )

Anhang XV

Europäische Schutzanordnung nach Artikel 7 der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über die Europäische Schutzanordnung (Anm.: Europäische Schutzanordnung nach Artikel 7 der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Europäische Schutzanordnung)

Anhang XVI

Formblatt nach Artikel 12 der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über die Europäische Schutzanordnung (Meldung eines Verstoßes gegen die aufgrund der Europäischen Schutzanordnung erlassene Maßnahme) (Anm.: Formblatt nach Artikel 12 der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Europäische Schutzanordnung (Meldung eines Verstoßes gegen die aufgrund der Europäischen Schutzanordnung erlassene Maßnahme))

Anhang XVII

Formblatt nach Artikel 5 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Europäische Ermittlungsanordnung)

Anhang XVIII

Formblatt nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Empfangsbestätigung für die Europäische Ermittlungsanordnung)

Anhang XIX

Formblatt nach Artikel 31 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Anm.: Formblatt nach Artikel 31 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Unterrichtung))

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2025-11-01