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Gesetz über Wasser- und Bodenverbände
Contents
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften für den Verband
- Art. 1 Zweck und Rechtsform
- Art. 2 Zulässige Aufgaben
- Art. 3 Name
- Art. 4 Mögliche Verbandsmitglieder
- Art. 5 Unternehmen, Plan, Lagerbuch
- Art. 6 Satzung
- Erster Abschnitt Errichtungsarten
- Art. 7 Arten der Errichtung, Entstehung des Verbands
- Art. 8 Beteiligte
- Art. 9 Heranziehung zur Mitgliedschaft
- Art. 10 Zulässigkeit der Errichtung von Amts wegen
- Zweiter Abschnitt Errichtungsverfahren
- Art. 11 Einleitung des Errichtungsverfahrens
- Art. 12 Vorarbeiten
- Art. 13 Feststellung der Beteiligten, Stimmenzahl
- Art. 14 Bekanntmachung des Vorhabens, Verhandlungstermin
- Art. 15 Beschlußfassung
- Art. 16 Errichtung von Amts wegen
- Art. 17 Überleitung eines Errichtungsverfahrens
- Art. 18 Entscheidung über Anträge und Einwendungen eines Beteiligten
- Art. 19 Änderung der Errichtungsunterlagen
- Art. 20 Erste Berufung der Organe
- Art. 21 Verfahrenskosten
- Erster Abschnitt Mitgliedschaft
- Art. 22 Mitgliedschaft
- Art. 23 Begründung und Erweiterung der Mitgliedschaft bei bestehenden Verbänden
- Art. 24 Aufhebung der Mitgliedschaft
- Art. 25 Verfahren
- Art. 26 Auskunftspflicht
- Art. 27 Verschwiegenheitspflicht
- Zweiter Abschnitt Verbandsbeiträge
- Art. 28 Verbandsbeiträge
- Art. 29 Öffentliche Last
- Art. 30 Maßstab für Verbandsbeiträge
- Art. 31 Erhebung der Verbandsbeiträge
- Art. 32 Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge
- Dritter Abschnitt Benutzung von Grundstücken
- Art. 33 Benutzung der Grundstücke dinglicher Verbandsmitglieder
- Art. 34 Deichvorland
- Art. 35 Grundstücke mit öffentlichen Zwecken
- Art. 36 Ausgleich für Nachteile
- Art. 37 Ausgleichsverfahren
- Art. 38 Anspruch auf Grundstückserwerb
- Art. 39 Rechtsverhältnisse bei abgeleiteten Grundstücksnutzungen
- Vierter Abschnitt Enteignung für das Unternehmen
- Art. 40 Zweck und Gegenstand der Enteignung
- Art. 41 Zulässigkeit und Umfang der Enteignung
- Art. 42 Entschädigung
- Art. 43 Anwendung von Landesrecht
- Fünfter Abschnitt Verbandsschau
- Art. 44 Verbandsschau, Schaubeauftragte
- Art. 45 Durchführung der Verbandsschau
- Vierter Teil Verbandsverfassung
- Art. 46 Organe
- Art. 47 Verbandsversammlung
- Art. 48 Sitzungen der Verbandsversammlung
- Art. 49 Verbandsausschuß
- Art. 50 Sitzungen des Verbandsausschusses
- Art. 51 Unterrichtung der Verbandsmitglieder
- Art. 52 Vorstand, Verbandsvorsteher
- Art. 53 Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder
- Art. 54 Geschäfte des Vorstands
- Art. 55 Gesetzliche Vertretung des Verbands
- Art. 56 Sitzungen des Vorstands
- Art. 57 Geschäftsführer
- Erster Abschnitt Satzungsänderung
- Art. 58 Änderung der Satzung
- Art. 59 Satzungsänderung durch die Aufsichtsbehörde
- Zweiter Abschnitt Umgestaltung
- Art. 60 Zusammenschluß
- Art. 61 Übertragung von Aufgaben
- Dritter Abschnitt Auflösung
- Art. 62 Auflösung des Verbands
- Art. 63 Abwicklung
- Art. 64 Aufbewahrung der Bücher, Einsicht
- Sechster Teil Rechnungswesen
- Art. 65 Haushalt, Rechnungslegung, Prüfung
- Art. 66 Schuldübernahme
- Siebter Teil Verfahrensvorschriften
- Art. 67 Öffentliche Bekanntmachungen
- Art. 68 Anordnungsbefugnis
- Art. 69 Freiheit von Kosten
- Art. 70 Geltung von Landesrecht
- Art. 71 Schiedsgericht
- Achter Teil Aufsicht, Oberverband, Unterverband
- Art. 72 Aufsicht, Oberverband, Unterverband
- Art. 73 Örtliche Zuständigkeit
- Art. 74 Informationsrecht der Aufsichtsbehörde
- Art. 75 Zustimmung zu Geschäften
- Art. 76 Ersatzvornahme
- Art. 77 Bestellung eines Beauftragten
- Neunter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Art. 78 Außerkrafttreten
- Art. 79 Bestehende Verbände
- Art. 80 Verbände auf besonderer gesetzlicher Grundlage
- Art. 81
- Art. 82 Inkrafttreten