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Jugendgerichtsgesetz
Contents
- Erster Teil Anwendungsbereich
- Art. 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
- Art. 2 Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Art. 3 Verantwortlichkeit
- Art. 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
- Art. 5 Die Folgen der Jugendstraftat
- Art. 6 Nebenfolgen
- Art. 7 Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Art. 8 Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe
- Zweiter Abschnitt Erziehungsmaßregeln
- Art. 9 Arten
- Art. 10 Weisungen
- Art. 11 Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen;
- Art. 12 Hilfe zur Erziehung
- Dritter Abschnitt Zuchtmittel
- Art. 13 Arten und Anwendung
- Art. 14 Verwarnung
- Art. 15 Auflagen
- Art. 16 Jugendarrest
- Art. 16a Jugendarrest neben Jugendstrafe
- Vierter Abschnitt Die Jugendstrafe
- Art. 17 Form und Voraussetzungen
- Art. 18 Dauer der Jugendstrafe
- Art. 19
- Fünfter Abschnitt Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- Art. 20
- Art. 21 Strafaussetzung
- Art. 22 Bewährungszeit
- Art. 23 Weisungen und Auflagen
- Art. 24 Bewährungshilfe
- Art. 25 Bestellung und Pflichten des Bewährungshelfers
- Art. 26 Widerruf der Strafaussetzung
- Art. 26a Erlaß der Jugendstrafe
- Sechster Abschnitt Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
- Art. 27 Voraussetzungen
- Art. 28 Bewährungszeit
- Art. 29 Bewährungshilfe
- Art. 30 Verhängung der Jugendstrafe;
- Siebenter Abschnitt Mehrere Straftaten
- Art. 31 Mehrere Straftaten eines Jugendlichen
- Art. 32 Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen
- Erster Abschnitt Jugendgerichtsverfassung
- Art. 33 Jugendgerichte
- Art. 33a Besetzung des Jugendschöffengerichts
- Art. 33b Besetzung der Jugendkammer
- Art. 34 Aufgaben des Jugendrichters
- Art. 35 Jugendschöffen
- Art. 36 Jugendstaatsanwalt
- Art. 37 Auswahl der Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
- Art. 37a Zusammenarbeit in gemeinsamen Gremien
- Art. 38 Jugendgerichtshilfe
- Zweiter Abschnitt Zuständigkeit
- Art. 39 Sachliche Zuständigkeit des Jugendrichters
- Art. 40 Sachliche Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts
- Art. 41 Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer
- Art. 42 Örtliche Zuständigkeit
- Erster Unterabschnitt Das Vorverfahren
- Art. 43 Umfang der Ermittlungen
- Art. 44 Vernehmung des Beschuldigten bei zu erwartender Jugendstrafe
- Art. 45 Absehen von der Verfolgung
- Art. 46 Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen
- Art. 46a Anklage vor Berichterstattung der Jugendgerichtshilfe
- Zweiter Unterabschnitt Das Hauptverfahren
- Art. 47 Einstellung des Verfahrens durch den Richter
- Art. 47a Vorrang der Jugendgerichte
- Art. 48 Nichtöffentlichkeit
- Art. 49
- Art. 50 Anwesenheit in der Hauptverhandlung
- Art. 51 Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten
- Art. 51a Neubeginn der Hauptverhandlung
- Art. 52 Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest
- Art. 52a Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe
- Art. 53 Überweisung an das Familiengericht
- Art. 54 Urteilsgründe
- Dritter Unterabschnitt Rechtsmittelverfahren
- Art. 55 Anfechtung von Entscheidungen
- Art. 56 Teilvollstreckung einer Einheitsstrafe
- Vierter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- Art. 57 Entscheidung über die Aussetzung
- Art. 58 Weitere Entscheidungen
- Art. 59 Anfechtung
- Art. 60 Bewährungsplan
- Art. 61 Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung
- Art. 61a Frist und Zuständigkeit für die vorbehaltene Entscheidung
- Art. 61b Weitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
- Fünfter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
- Art. 62 Entscheidungen
- Art. 63 Anfechtung
- Art. 64 Bewährungsplan
- Sechster Unterabschnitt Ergänzende Entscheidungen
- Art. 65 Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen
- Art. 66 Ergänzung rechtskräftiger Entscheidungen bei mehrfacher Verurteilung
- Siebenter Unterabschnitt Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Art. 67 Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
- Art. 67a Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
- Art. 68 Notwendige Verteidigung
- Art. 68a Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers
- Art. 68b Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
- Art. 69 Beistand
- Art. 70 Mitteilungen an amtliche Stellen
- Art. 70a Unterrichtung des Jugendlichen
- Art. 70b Belehrungen
- Art. 70c Vernehmung des Beschuldigten
- Art. 71 Vorläufige Anordnungen über die Erziehung
- Art. 72 Untersuchungshaft
- Art. 72a Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen
- Art. 72b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
- Art. 73 Unterbringung zur Beobachtung
- Art. 74 Kosten und Auslagen
- Achter Unterabschnitt Vereinfachtes Jugendverfahren
- Art. 75
- Art. 76 Voraussetzungen des vereinfachten Jugendverfahrens
- Art. 77 Ablehnung des Antrags
- Art. 78 Verfahren und Entscheidung
- Neunter Unterabschnitt Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
- Art. 79 Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren
- Art. 80 Privatklage und Nebenklage
- Art. 81 Adhäsionsverfahren
- Zehnter Unterabschnitt Anordnung der Sicherungsverwahrung
- Art. 81a Verfahren und Entscheidung
- Erster Unterabschnitt Verfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit
- Art. 82 Vollstreckungsleiter
- Art. 83 Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren
- Art. 84 Örtliche Zuständigkeit
- Art. 85 Abgabe und Übergang der Vollstreckung
- Zweiter Unterabschnitt Jugendarrest
- Art. 86 Umwandlung des Freizeitarrestes
- Art. 87 Vollstreckung des Jugendarrestes
- Dritter Unterabschnitt Jugendstrafe
- Art. 88 Aussetzung des Restes der Jugendstrafe
- Art. 89 Jugendstrafe bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
- Art. 89a Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe
- Art. 89b Ausnahme vom Jugendstrafvollzug
- Vierter Unterabschnitt Untersuchungshaft
- Art. 89c Vollstreckung der Untersuchungshaft
- Zweiter Abschnitt Vollzug
- Art. 90 Jugendarrest
- Art. 91 (weggefallen)
- Art. 92 Rechtsbehelfe im Vollzug
- Art. 93 Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei Maßnahmen, die der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder der gerichtlichen Genehmigung bedürfen
- Art. 93a Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- Viertes Hauptstück Beseitigung des Strafmakels
- Art. 97 Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch
- Art. 98 Verfahren
- Art. 99 Entscheidung
- Art. 100 Beseitigung des Strafmakels nach Erlaß einer Strafe oder eines Strafrestes
- Art. 101 Widerruf
- Fünftes Hauptstück Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- Art. 102 Zuständigkeit
- Art. 103 Verbindung mehrerer Strafsachen
- Art. 104 Verfahren gegen Jugendliche
- Erster Abschnitt Anwendung des sachlichen Strafrechts
- Art. 105 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
- Art. 106 Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung
- Zweiter Abschnitt Gerichtsverfassung und Verfahren
- Art. 107 Gerichtsverfassung
- Art. 108 Zuständigkeit
- Art. 109 Verfahren
- Dritter Abschnitt Vollstreckung, Vollzug und Beseitigung des Strafmakels
- Art. 110 Vollstreckung und Vollzug
- Art. 111 Beseitigung des Strafmakels
- Vierter Abschnitt Heranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- Art. 112 Entsprechende Anwendung
- Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
- Art. 112a Anwendung des Jugendstrafrechts
- Art. 112c Vollstreckung
- Art. 112d Anhörung des Disziplinarvorgesetzten
- Art. 112e Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften
- Art. 113 Bewährungshelfer
- Art. 114 Vollzug von Freiheitsstrafe in der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe
- Art. 116 Zeitlicher Geltungsbereich
- Art. 121 Übergangsvorschrift
- Art. 125 Inkrafttreten