Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

JGG · Jugendgerichtsgesetz

JGG Art. 79Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren

Neunter Unterabschnitt Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts

In forceOfficial text

(1) Gegen einen Jugendlichen darf kein Strafbefehl erlassen werden.

(2) Das beschleunigte Verfahren des allgemeinen Verfahrensrechts ist unzulässig.