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SE-Gesetz
Inhalt
- § 0
- 1. Hauptstück Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck dieses Gesetzes
- § 2 Eintragung
- § 3 Veranlassung der Bekanntmachung der Europäischen Gesellschaft (SE) im Amtsblatt der EG
- § 4 Gericht
- § 5 Sitz der Europäischen Gesellschaft (SE)
- 2. Hauptstück Verlegung des Sitzes einer Europäischen Gesellschaft (SE) nach Maßgabe des Art. 8 der Verordnung
- § 6 Abfindungsangebot im Verlegungsplan
- § 7 Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung
- § 8 Prüfung der Sitzverlegung durch den Aufsichtsrat
- § 9 Offenlegung des Verlegungsplans
- § 10 Besondere Zustimmungserfordernisse
- § 11 Vereinfachte Sitzverlegung
- § 12 Barabfindung widersprechender Gesellschafter
- § 13 Gerichtliche Überprüfung der Barabfindung
- § 14 Gläubigerschutz
- § 15 Anmeldung der Verlegung des Sitzes in einen anderen Mitgliedstaat, Bescheinigung gemäß Art. 8 Abs. 8 der Verordnung Anmeldung der Verlegung des Sitzes in einen anderen Mitgliedstaat, Bescheinigung gemäß Artikel 8, Absatz 8, der Verordnung
- § 16 Anmeldung der Verlegung des Sitzes aus einem anderen Mitgliedstaat nach Österreich
- 1. Abschnitt Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Verschmelzung
- § 17 Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag
- § 18 Prüfung der Verschmelzung
- § 19 Offenlegung des Verschmelzungsvertrags
- § 20 Vereinfachte Verschmelzung
- § 21 Barabfindung widersprechender Gesellschafter
- § 22 Ausschluss von Anfechtungsklagen, gerichtliche Überprüfung des Umtauschverhältnisses
- § 23 Gläubigerschutz und Schutz sonstiger schuldrechtlich Beteiligter
- § 24 Anmeldung der beabsichtigten Verschmelzung durch Übertragung des Vermögens einer Gesellschaft mit Sitz in Österreich auf eine Europäische Gesellschaft (SE) mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, Bescheinigung gemäß Art. 25 Abs. 2 der Verordnung Anmeldung der beabsichtigten Verschmelzung durch Übertragung des Vermögens einer Gesellschaft mit Sitz in Österreich auf eine Europäische Gesellschaft (SE) mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, Bescheinigung gemäß Artikel 25, Absatz 2, der Verordnung
- 2. Abschnitt Gründung einer Holding-SE
- § 25 Gründung einer Holding-SE
- § 26 Anwendung verschmelzungsrechtlicher Bestimmungen
- § 27 Eintragung der Erfüllung der Bedingungen für die beabsichtigte Gründung einer Holding-SE, Bescheinigung über die Durchführung der der Holdinggründung vorausgehenden Maßnahmen
- § 28 Anmeldung der Holding-SE
- 3. Abschnitt Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Umwandlung einer Aktiengesellschaft und Umwandlung einer Europäischen Gesellschaft (SE) in eine Aktiengesellschaft
- § 29 Umwandlungsplan
- § 30 Umwandlungsprüfung
- § 31 Offenlegung des Umwandlungsplans
- § 32 Anmeldung der Umwandlung
- § 33 Umwandlung einer Europäischen Gesellschaft (SE) in eine Aktiengesellschaft
- 1. Abschnitt Begriffsbestimmungen
- § 34 Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Dualistisches System
- § 35 Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
- § 36 Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats
- § 37 Festlegung zustimmungspflichtiger Geschäfte durch den Aufsichtsrat
- 3. Abschnitt Monistisches System
- § 38 Monistisches System
- § 39 Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats
- § 40 Geschäftsführung
- § 40a Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
- § 41 Jahresabschluss
- § 43 Vertretung der Gesellschaft
- § 44 Zeichnung
- § 45 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
- § 46 Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern
- § 47 Bestellung durch das Gericht
- § 48 Abberufung
- § 49 Änderung des Verwaltungsrats, der geschäftsführenden Direktoren und der Vertretungsbefugnis der Mitglieder
- § 50 Vorsitzender des Verwaltungsrats
- § 51 Innere Ordnung des Verwaltungsrats
- § 52 Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse
- § 53 Einberufung des Verwaltungsrats
- § 54 Vergütung, Wettbewerbsverbot und Kreditgewährung
- § 55 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder
- § 56 Geschäftsführende Direktoren; Aufgaben
- § 57 Innere Ordnung - Geschäftsführung
- § 58 Berichtspflichten des Verwaltungsrats und der geschäftsführenden Direktoren
- § 59 Bestellung und Abberufung
- § 60 Vergütung, Wettbewerbsverbot und Kreditgewährung
- 4. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für die Mitglieder des Verwaltungsrats und die geschäftsführenden Direktoren
- § 61 Handeln zum Schaden der Gesellschaft zwecks Erlangung gesellschaftsfremder Vorteile
- 5. Abschnitt
- § 62 Hauptversammlung
- 6. Abschnitt Kapitalerhaltung
- § 63 Genehmigtes Kapital
- 5. Hauptstück Strafbestimmungen und Zwangsstrafen
- § 65 Zwangsstrafen
- 6. Hauptstück Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 66 Verweisungen
- § 67 In-Kraft-Treten
- § 68 Vollziehung