§ 60 SEGVergütung, Wettbewerbsverbot und Kreditgewährung
3. Abschnitt Monistisches System
§§ 77 bis 80 AktG gelten sinngemäß für die geschäftsführenden Direktoren.
3. Abschnitt Monistisches System
§§ 77 bis 80 AktG gelten sinngemäß für die geschäftsführenden Direktoren.