DE · AufenthV
Aufenthaltsverordnung
Sommaire
- Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 1 Passpflicht für Ausländer
- Art. 2 Erfüllung der Passpflicht durch Eintragung in den Pass eines gesetzlichen Vertreters
- Art. 3 Zulassung nichtdeutscher amtlicher Ausweise als Passersatz
- Art. 4 Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer
- Art. 5 Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer
- Art. 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland
- Art. 7 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland
- Art. 8 Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer
- Art. 9 Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer
- Art. 10 Sonstige Beschränkungen im Reiseausweis für Ausländer
- Art. 11 Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland
- Art. 11a Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer für Schülerreisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
- Art. 12 Grenzgängerkarte
- Art. 13 Notreiseausweis
- Art. 13a EU-Rückkehrausweis
- Art. 14 Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- Art. 15 Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte
- Art. 16 Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen
- Art. 17 Nichtbestehen der Befreiung bei Erwerbstätigkeit während eines Kurzaufenthalts
- Art. 17a Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte
- Unterabschnitt 2 Befreiungen für Inhaber bestimmter Ausweise
- Art. 18 Befreiung für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose
- Art. 19 Befreiung für Inhaber dienstlicher Pässe
- Art. 20 Befreiung für Inhaber von Ausweisen der Europäischen Union und zwischenstaatlicher Organisationen und der Vatikanstadt
- Art. 21
- Art. 22 Befreiung für Schüler auf Sammellisten
- Unterabschnitt 3 Befreiungen im grenzüberschreitenden Beförderungswesen
- Art. 23 Befreiung für ziviles Flugpersonal
- Art. 24 Befreiung für Seeleute
- Art. 25 Befreiung in der internationalen zivilen Binnenschifffahrt
- Art. 26 Transit ohne Einreise; Flughafentransitvisum
- Unterabschnitt 4 Sonstige Befreiungen
- Art. 27 Befreiung für Personen bei Vertretungen ausländischer Staaten
- Art. 28 Befreiung für freizügigkeitsberechtigte Schweizer
- Art. 29 Befreiung in Rettungsfällen
- Art. 30 Befreiung für die Durchreise und Durchbeförderung
- Art. 30a Befreiung in Fällen gescheiterter langfristiger Mobilität nach der Richtlinie (EU) 2021/1883
- Abschnitt 3 Visumverfahren
- Art. 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung
- Art. 31a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Art. 32 Zustimmung der obersten Landesbehörde
- Art. 33 Zustimmungsfreiheit bei Spätaussiedlern
- Art. 34 Zustimmungsfreiheit bei Wissenschaftlern und Studenten
- Art. 35 Zustimmungsfreiheit bei bestimmten Arbeitsaufenthalten und Praktika
- Art. 36 Zustimmungsfreiheit bei dienstlichen Aufenthalten von Mitgliedern ausländischer Streitkräfte
- Art. 37 Zustimmungsfreiheit in sonstigen Fällen
- Art. 38 Ersatzzuständigkeit der Ausländerbehörde
- Abschnitt 3a Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen
- Art. 38a Voraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen
- Art. 38b Aufhebung der Anerkennung
- Art. 38c Mitteilungspflichten von Forschungseinrichtungen gegenüber den Ausländerbehörden
- Art. 38d Beirat für Forschungsmigration und Fachkräfteeinwanderung
- Art. 38e Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Art. 38f Inhalt und Voraussetzungen der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung oder eines entsprechenden Vertrages
- Abschnitt 4 Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet
- Art. 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
- Art. 40 Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts
- Art. 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten
- Abschnitt 5 Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Art. 42 Antragstellung auf Verlegung des Wohnsitzes
- Art. 43 Verfahren bei Zustimmung des anderen Mitgliedstaates zur Wohnsitzverlegung
- Kapitel 3 Gebühren
- Art. 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis
- Art. 44a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
- Art. 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
- Art. 45a Gebühren für Expressverfahren
- Art. 45b Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen
- Art. 45c Gebühr bei Neuausstellung
- Art. 46 Gebühren für das Visum
- Art. 47 Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen
- Art. 48 Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen
- Art. 49 Bearbeitungsgebühren
- Art. 50 Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger
- Art. 51 Widerspruchsgebühr
- Art. 52 Befreiungen und Ermäßigungen
- Art. 52a Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung
- Art. 53 Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen
- Art. 54 Zwischenstaatliche Vereinbarungen
- Kapitel 4 Ordnungsrechtliche Vorschriften
- Art. 55 Ausweisersatz
- Art. 56 Ausweisrechtliche Pflichten
- Art. 57 Vorlagepflicht beim Vorhandensein mehrerer Ausweisdokumente
- Art. 57a Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit Chip nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
- Abschnitt 1 Muster für Aufenthaltstitel, Pass- und Ausweisersatz und sonstige Dokumente
- Art. 58 Vordruckmuster
- Art. 59 Muster der Aufenthaltstitel
- Art. 59a Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
- Art. 59b Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Blauen Karte EU
- Art. 60 Lichtbild
- Art. 60a Ausgabe und Versand des elektronischen Aufenthaltstitels und des Sperrkennworts
- Art. 61 Sicherheitsstandard, Ausstellungstechnik
- Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit Chip nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
- Art. 61a Datenerfassung bei der Beantragung von Dokumenten mit Chip
- Art. 61b Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung
- Art. 61c Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller
- Art. 61d Nachweis der Erfüllung der Anforderungen
- Art. 61e Qualitätsstatistik
- Art. 61f Automatischer Abruf aus Dateisystemen und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
- Art. 61g Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
- Art. 61h Anwendung der Personalausweisverordnung
- Unterabschnitt 2 Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die Auslandsvertretungen
- Art. 62 Dateisystemführungspflicht der Ausländerbehörden
- Art. 63 Ausländerdatei A
- Art. 64 Datensatz der Ausländerdatei A
- Art. 65 Erweiterter Datensatz
- Art. 66 Dateisystem über Passersatzpapiere
- Art. 67 Ausländerdatei B
- Art. 68 Löschung
- Art. 69 Visadateien der Auslandsvertretungen
- Art. 70 (weggefallen)
- Unterabschnitt 3 Datenübermittlungen an die Ausländerbehörden
- Art. 71 Übermittlungspflicht
- Art. 72 Mitteilungen der Meldebehörden
- Art. 72a Mitteilungen der Pass- und Ausweisbehörden
- Art. 73 Mitteilungen der Staatsangehörigkeits- und Bescheinigungsbehörden nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes
- Art. 74 Mitteilungen der Justizbehörden und der Maßregelvollzugseinrichtungen
- Art. 75 (weggefallen)
- Art. 76 Mitteilungen der Gewerbebehörden
- Art. 76a Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen
- Unterabschnitt 4 Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 Absatz 6, 8 und 9 des Aufenthaltsgesetzes
- Art. 76b Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
- Art. 76c Nationale Sicherheits- und Qualitätsstatistik
- Kapitel 6 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 77 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 78 Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
- Kapitel 7 Übergangs- und Schlussvorschriften
- Art. 79 Anwendung auf Freizügigkeitsberechtigte
- Art. 80 Übergangsregelung für bestimmte Fiktionsbescheinigungen im Zusammenhang mit einem Dokumentenmuster
- Art. 80a Übergangsregelungen für britische Staatsangehörige im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
- Art. 81 Weitergeltung von nach bisherigem Recht ausgestellten Passersatzpapieren
- Art. 82 Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien
- Art. 82a Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
- Art. 82b Übergangsregelung zu § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2
- Art. 83 Erfüllung ausweisrechtlicher Verpflichtungen
- Art. 84 Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen