AufenthV · Aufenthaltsverordnung
AufenthV Art. 45Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
Kapitel 3 Gebühren
An Gebühren sind zu erheben 1.
für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte
a) mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr
100 Euro,
b) mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
100 Euro,
2.
für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte
a) für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
96 Euro,
b) für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten
93 Euro,
3.
für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung
98 Euro,
4.
für die Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte
80 Euro,
5.
für die Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte
70 Euro.