AufenthV · Aufenthaltsverordnung
AufenthV Art. 54Zwischenstaatliche Vereinbarungen
Kapitel 3 Gebühren
Zwischenstaatliche Vereinbarungen über die Befreiung oder die Höhe von Gebühren werden durch die Regelungen in diesem Kapitel nicht berührt.
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Kapitel 3 Gebühren
Zwischenstaatliche Vereinbarungen über die Befreiung oder die Höhe von Gebühren werden durch die Regelungen in diesem Kapitel nicht berührt.