AT · VerwGesG 2016
Verwertungsgesellschaftengesetz 2016
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1 Gegenstand dieses Bundesgesetzes
- § 2 Definitionen
- 2. Abschnitt Wahrnehmungsgenehmigung
- § 3 Erfordernis und Voraussetzungen der Wahrnehmungsgenehmigung
- § 4 Unabhängige Verwertungseinrichtungen
- § 5 Hauptberufliche Geschäftsführung
- § 6 Organisationsvorschriften
- § 7 Monopolgrundsatz
- § 8 Verfahren
- § 9 Dauer und Kundmachung von Wahrnehmungsgenehmigungen
- § 10 Abgrenzung von Wahrnehmungsgenehmigungen
- § 11 Übertragung der Wahrnehmungsgenehmigung und Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften
- 3. Abschnitt Mitgliedschaft und Unternehmensverfassung
- § 12 Mitgliedschaft
- § 13 Organe einer Verwertungsgesellschaft
- § 14 Mitgliederhauptversammlung
- § 15 Teilnahme- und Stimmrecht
- § 16 Delegiertenversammlung
- § 17 Bezugsberechtigtenversammlung
- § 18 Kurienversammlungen
- § 19 Aufsichtsrat
- § 20 Geschäftsführung
- § 21 Rechnungslegung
- § 22 Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten
- 4. Abschnitt Rechte und Pflichten gegenüber Rechteinhabern und Bezugsberechtigten
- § 23 Wahrnehmungspflicht
- § 24 Wahrnehmungsvertrag
- § 25 Wahrnehmungsvermutung
- § 25a Wahrnehmung von Rechten an nicht verfügbaren Werken
- § 25b Erweiterte kollektive Rechtewahrnehmung
- § 26 Bewilligungen für nicht-kommerzielle Nutzungen
- § 27 Beendigung des Wahrnehmungsvertrags
- § 28 Informationsverpflichtungen vor Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags
- § 29 Rechtewahrnehmung
- § 30 Einziehung und Verwaltung der Einnahmen
- § 31 Nichtdiskriminierung von Bezugsberechtigten anderer Verwertungsgesellschaften
- § 32 Abzüge
- § 33 Soziale und kulturelle Einrichtungen
- § 34 Verteilung
- § 35 Nicht verteilbare Beträge
- 5. Abschnitt Rechte und Pflichten gegenüber Nutzern
- § 36 Erteilung von Nutzungsbewilligungen
- § 37 Bedingungen und Tarife für Nutzungsbewilligungen und Vergütungsansprüche
- § 38 Tarife für Geräte und Speichermedien
- § 39 Beirat für die Geräte- und Speichermedienvergütung
- § 40 Reaktion auf Anfragen, elektronische Kommunikation
- 6. Abschnitt Transparenz- und Berichtspflichten
- § 41 Rechnungslegung gegenüber Rechteinhabern
- § 42 Rechnungslegung gegenüber anderen Verwertungsgesellschaften
- § 43 Auskunft über das Repertoire
- § 44 Veröffentlichungspflichten
- § 45 Transparenzbericht
- § 46 Prüfung und Offenlegung des Transparenzberichts
- 7. Abschnitt Gesamtverträge
- § 47 Gesamtverträge
- § 48 Gesamtvertragsfähigkeit
- § 49 Normative Wirkung
- § 50 Form und Inhalt
- § 51 Veröffentlichung und Inkrafttreten
- § 52 Geltungsdauer
- § 53 Verträge mit dem ORF, dem Bund und den Ländern
- 8. Abschnitt Sondervorschriften für Verwertungsgesellschaften, die Mehrgebietslizenzen für Online-Rechte an Musikwerken vergeben
- § 54 Anforderungen an Verwertungsgesellschaften, die Nutzungsbewilligungen für Online-Dienste in mehreren Staaten erteilen
- § 55 Befassung der Aufsichtsbehörde
- § 56 Auskunft über das Repertoire
- § 57 Sammlung und Sicherung des Datenbestandes
- § 58 Überwachung, Nutzungsmeldung, Abrechnung
- § 59 Verteilung und Rechnungslegung
- § 60 Verträge zwischen Verwertungsgesellschaften
- § 61 Wahrnehmungspflicht
- § 62 Ausnahme für Online-Rechte an Musikwerken für Hörfunk- und Fernsehprogramme
- 1. Unterabschnitt Beschwerdemanagement
- § 63 Beschwerdemanagement
- 2. Unterabschnitt Streitbeilegung
- § 64 Vermittlung durch die Aufsichtsbehörde
- § 65 Streitbeilegung durch den Schlichtungsausschuss
- 3. Unterabschnitt Satzungen
- § 66 Satzungen
- § 67 Anrufung des Schlichtungsausschusses
- § 68 Inkrafttreten und Kundmachung von Satzungen
- 4. Unterabschnitt Aufsicht
- § 69 Inhalt der Aufsicht
- § 70 Mitteilungspflichten
- § 71 Aufsichtsbehördliche Maßnahmen
- § 72 Widerruf der Wahrnehmungsgenehmigung
- § 73 Wirkungen des Widerrufs der Wahrnehmungsgenehmigung
- § 74 Kontrolle der Bedingungen für Wahrnehmungsverträge
- § 75 Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörde
- § 76 Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum
- § 77 Zusammenarbeit mit der Kommission
- § 78 Strafen
- 5. Unterabschnitt Behörden und Verfahren
- § 79 Urheberrechtssenat
- § 80 Vergütungen und Gebühren für den Urheberrechtssenat
- § 81 Verfahren vor dem Urheberrechtssenat
- § 82 Schlichtungsausschuss
- § 83 Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften
- § 84 Finanzierung der Aufsichtsbehörde
- 10. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 85 Abgabenbefreiung
- § 86 Inkrafttreten
- § 87 Weitergeltung von Rechtsakten
- § 88 Anpassung der Organisationsvorschriften, Wahrnehmungsverträge und Verteilungsbestimmungen
- § 89 Informationspflichten über die Rechtewahrnehmung
- § 90 Übergangsbestimmungen für Transparenz- und Berichtspflichten, Verteilung
- § 91 Zugang zur Mehrgebietslizenzierung
- § 92 Zusammenarbeit mit der Kommission
- § 93 Vollziehung