Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

VerwGesG 2016 · Verwertungsgesellschaftengesetz 2016

§ 8 VerwGesG 2016Verfahren

2. Abschnitt Wahrnehmungsgenehmigung

In KraftAmtlicher Text

Vor der Erteilung einer Wahrnehmungsgenehmigung sind zu hören:

1. die gesamtvertragsfähigen Rechtsträger, soweit sie nach dem Tätigkeitsbereich der Verwertungsgesellschaft als Gesamtvertragspartner in Frage kommen, und

2. die übrigen österreichischen Verwertungsgesellschaften.