DE · KAGB
Kapitalanlagegesetzbuch
Содержание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- ст. 1 Begriffsbestimmungen
- ст. 2 Ausnahmebestimmungen
- ст. 3 Bezeichnungsschutz
- ст. 4 Namensgebung; Fondskategorien
- ст. 5 Zuständige Behörde; Aufsicht; Anordnungsbefugnis; Verordnungsermächtigung
- ст. 6 Besondere Aufgaben
- ст. 7 Sofortige Vollziehbarkeit
- ст. 7a Bekanntmachung von sofort vollziehbaren Maßnahmen
- ст. 7b Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung
- ст. 8 Verschwiegenheitspflicht
- ст. 9 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
- ст. 10 Allgemeine Vorschriften für die Zusammenarbeit bei der Aufsicht
- ст. 11 Besondere Vorschriften für die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitender Verwaltung und grenzüberschreitendem Vertrieb von AIF
- ст. 12 Meldungen der Bundesanstalt an die Europäische Kommission, an die europäischen Aufsichtsbehörden und an die das Unternehmensregister führende Stelle
- ст. 13 Informationsaustausch mit der Deutschen Bundesbank
- ст. 14 Auskunfts- und Vorlegungsersuchen, Prüfungen, Durchsuchungen und Sicherstelllungen
- ст. 15 Einschreiten gegen unerlaubte Investmentgeschäfte
- ст. 16 Verfolgung unerlaubter Investmentgeschäfte
- ст. 16a Verbot von Verbraucherkrediten
- Unterabschnitt 1 Erlaubnis
- ст. 17 Kapitalverwaltungsgesellschaften
- ст. 18 Externe Kapitalverwaltungsgesellschaften
- ст. 19 Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung
- ст. 20 Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
- ст. 21 Erlaubnisantrag für eine OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und Erlaubniserteilung
- ст. 22 Erlaubnisantrag für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft und Erlaubniserteilung
- ст. 23 Versagung der Erlaubnis einer Kapitalverwaltungsgesellschaft
- ст. 24 Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum; Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
- ст. 25 Kapitalanforderungen
- Unterabschnitt 2 Allgemeine Verhaltens- und Organisationspflichten
- ст. 26 Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung
- ст. 27 Interessenkonflikte; Verordnungsermächtigung
- ст. 28 Allgemeine Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung
- ст. 28a Zusätzliche Organisationsanforderungen bei der Verwaltung von Entwicklungsförderungsfonds
- ст. 29 Risikomanagement; Verordnungsermächtigung
- ст. 29a Risikomanagement bei Kreditvergabe durch AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verordnungsermächtigung
- ст. 29b Risikomanagement bei Kreditvergabe durch AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Einbehalt
- ст. 30 Liquiditätsmanagement; Verordnungsermächtigung
- ст. 30a Auswahl von Liquiditätsmanagementinstrumenten; Verordnungsermächtigung
- ст. 31 Primebroker
- ст. 32 Entschädigungseinrichtung
- ст. 33 Werbung
- ст. 34 Anzeigepflichten von Verwaltungsgesellschaften gegenüber der Bundesanstalt und der Bundesbank
- ст. 35 Meldepflichten von Verwaltungsgesellschaften
- ст. 36 Auslagerung; Verordnungsermächtigung
- ст. 37 Vergütungssysteme; Verordnungsermächtigung
- ст. 38 Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfungsbericht und Abschlussprüfer der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft; Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 3 Weitere Maßnahmen der Aufsichtsbehörde
- ст. 39 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
- ст. 40 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Aufsichtsorganmitglieder
- ст. 40a Bestellung eines Sonderbeauftragten
- ст. 40b Rechte und Pflichten des Sonderbeauftragten
- ст. 40c Mögliche Aufgaben und Befugnisse des Sonderbeauftragten
- ст. 40d Haftung des Sonderbeauftragten
- ст. 41 Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln
- ст. 42 Maßnahmen bei Gefahr
- ст. 43 Insolvenzantrag, Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren
- Unterabschnitt 4 Pflichten für registrierungspflichtige AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften
- ст. 44 Registrierung und Berichtspflichten
- ст. 45 Jahresabschluss und Lagebericht von registrierungspflichtigen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften
- ст. 45a Abschlussprüfung bei registrierungspflichtigen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verordnungsermächtigung
- ст. 46 Jahresabschluss und Lagebericht von extern verwalteten kreditvergebenden Spezial-AIF
- ст. 47 Abschlussprüfung bei extern verwalteten kreditvergebenden Spezial-AIF; Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 5 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr bei OGAW-Verwaltungsgesellschaften
- ст. 49 Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verordnungsermächtigung
- ст. 50 Besonderheiten für die Verwaltung von EU-OGAW durch OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften
- ст. 51 Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften
- ст. 52 Besonderheiten für die Verwaltung inländischer OGAW durch EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften
- Unterabschnitt 6 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr und Drittstaatenbezug bei AIF-Verwaltungsgesellschaften
- ст. 53 Verwaltung von EU-AIF durch AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften
- ст. 54 Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften im Inland
- ст. 55 Bedingungen für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche ausländische AIF verwalten, die weder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vertrieben werden
- ст. 56 Bestimmung der Bundesrepublik Deutschland als Referenzmitgliedstaat einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft
- ст. 57 Zulässigkeit der Verwaltung von inländischen Spezial-AIF und EU-AIF sowie des Vertriebs von AIF gemäß den §§ 325, 326, 333 oder 334 durch ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften
- ст. 58 Erteilung der Erlaubnis für eine ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaft
- ст. 59 Befreiung einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft von Bestimmungen der Richtlinie 2011/61/EU
- ст. 60 Unterrichtung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde im Hinblick auf die Erlaubnis einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft durch die Bundesanstalt
- ст. 61 Änderung des Referenzmitgliedstaates einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft
- ст. 62 Rechtsstreitigkeiten
- ст. 63 Verweismöglichkeiten der Bundesanstalt an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
- ст. 64 Vergleichende Analyse der Zulassung von und der Aufsicht über ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften
- ст. 65 Verwaltung von EU-AIF durch ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften, für die die Bundesrepublik Deutschland Referenzmitgliedstaat ist
- ст. 66 Inländische Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist
- ст. 67 Jahresbericht für EU-AIF und ausländische AIF
- Unterabschnitt 1 Vorschriften für OGAW-Verwahrstellen
- ст. 68 Beauftragung und jährliche Prüfung; Verordnungsermächtigung
- ст. 69 Aufsicht
- ст. 70 Interessenkollision
- ст. 71 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien eines inländischen OGAW
- ст. 72 Verwahrung
- ст. 73 Unterverwahrung
- ст. 74 Zahlung und Lieferung
- ст. 75 Zustimmungspflichtige Geschäfte
- ст. 76 Kontrollfunktion
- ст. 77 Haftung
- ст. 78 Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger; Verordnungsermächtigung
- ст. 79 Vergütung, Aufwendungsersatz
- Unterabschnitt 2 Vorschriften für AIF-Verwahrstellen
- ст. 80 Beauftragung
- ст. 81 Verwahrung
- ст. 82 Unterverwahrung
- ст. 83 Kontrollfunktion
- ст. 84 Zustimmungspflichtige Geschäfte
- ст. 85 Interessenkollision
- ст. 86 Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden
- ст. 87 Anwendbare Vorschriften für Publikums-AIF und bestimmte Spezial-AIF
- ст. 88 Haftung
- ст. 89 Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger; Verordnungsermächtigung
- ст. 89a Vergütung, Aufwendungsersatz
- ст. 90 Anwendbare Vorschriften für ausländische AIF
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für offene inländische Investmentvermögen
- ст. 91 Rechtsform
- Unterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für Sondervermögen
- ст. 92 Sondervermögen
- ст. 93 Verfügungsbefugnis, Treuhänderschaft, Sicherheitsvorschriften
- ст. 94 Stimmrechtsausübung
- ст. 95 Anteilscheine; Verordnungsermächtigung
- ст. 96 Anteilklassen und Teilsondervermögen; Verordnungsermächtigung
- ст. 97 Sammelverwahrung, Verlust von Anteilscheinen
- ст. 98 Ausgabe und Rückgabe von Anteilen; Liquiditätsmanagementinstrumente; Verordnungsermächtigung
- ст. 99 Kündigung und Verlust des Verwaltungsrechts
- ст. 100 Abwicklung des Sondervermögens
- ст. 100a Grunderwerbsteuer bei Übergang eines Immobilien-Sondervermögens
- ст. 100b Übertragung auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft
- ст. 101 Jahresbericht
- ст. 102 Prüfung
- ст. 103 Halbjahresbericht
- ст. 104 Zwischenbericht
- ст. 105 Auflösungs- und Abwicklungsbericht
- ст. 106 Verordnungsermächtigung
- ст. 107 Veröffentlichung der Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichte
- Unterabschnitt 3 Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital
- ст. 108 Rechtsform, anwendbare Vorschriften
- ст. 109 Aktien
- ст. 110 Satzung
- ст. 111 Anlagebedingungen
- ст. 112 Verwaltung und Anlage
- ст. 113 Erlaubnisantrag und Erlaubniserteilung bei der extern verwalteten OGAW-Investmentaktiengesellschaft
- ст. 114 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
- ст. 115 Gesellschaftskapital
- ст. 116 Veränderliches Kapital, Rücknahme von Aktien
- ст. 117 Teilgesellschaftsvermögen; Verordnungsermächtigung
- ст. 118 Firma und zusätzliche Hinweise im Rechtsverkehr
- ст. 119 Vorstand, Aufsichtsrat
- ст. 120 Jahresabschluss und Lagebericht; Verordnungsermächtigung
- ст. 121 Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts; Verordnungsermächtigung
- ст. 122 Halbjahres- und Liquidationsbericht
- ст. 123 Offenlegung und Vorlage des Jahresabschlusses und Lageberichts sowie des Halbjahresberichts
- Unterabschnitt 4 Allgemeine Vorschriften für offene Investmentkommanditgesellschaften
- ст. 124 Rechtsform, anwendbare Vorschriften
- ст. 125 Gesellschaftsvertrag
- ст. 126 Anlagebedingungen
- ст. 127 Anleger
- ст. 128 Geschäftsführung
- ст. 129 Verwaltung und Anlage
- ст. 130 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
- ст. 131 Gesellschaftsvermögen
- ст. 132 Teilgesellschaftsvermögen; Verordnungsermächtigung
- ст. 133 Veränderliches Kapital, Kündigung von Kommanditanteilen
- ст. 134 Firma und zusätzliche Hinweise im Rechtsverkehr
- ст. 135 Jahresbericht; Verordnungsermächtigung
- ст. 136 Abschlussprüfung; Verordnungsermächtigung
- ст. 137 Vorlage von Berichten
- ст. 138 Auflösung und Liquidation
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für geschlossene inländische Investmentvermögen
- ст. 139 Rechtsform
- Unterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital
- ст. 140 Rechtsform, anwendbare Vorschriften
- ст. 141 Aktien
- ст. 142 Satzung
- ст. 143 Anlagebedingungen
- ст. 144 Verwaltung und Anlage
- ст. 145 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
- ст. 146 Firma
- ст. 147 Vorstand, Aufsichtsrat
- ст. 148 Rechnungslegung
- Unterabschnitt 3 Allgemeine Vorschriften für geschlossene Investmentkommanditgesellschaften
- ст. 149 Rechtsform, anwendbare Vorschriften
- ст. 150 Gesellschaftsvertrag
- ст. 151 Anlagebedingungen
- ст. 152 Anleger
- ст. 153 Geschäftsführung, Beirat
- ст. 154 Verwaltung und Anlage
- ст. 155 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
- ст. 156 Gesellschaftsvermögen
- ст. 157 Firma
- ст. 158 Jahresbericht
- ст. 159 Abschlussprüfung
- ст. 159a Feststellung des Jahresabschlusses
- ст. 160 Offenlegung und Vorlage von Berichten
- ст. 161 Auflösung und Liquidation
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- ст. 162 Anlagebedingungen
- ст. 163 Genehmigung der Anlagebedingungen
- ст. 164 Erstellung von Verkaufsprospekt, Basisinformationsblatt und wesentlichen Anlegerinformationen
- ст. 165 Mindestangaben im Verkaufsprospekt
- ст. 166 Inhalt, Form und Gestaltung der wesentlichen Anlegerinformationen; Verordnungsermächtigung
- ст. 167 Information mittels eines dauerhaften Datenträgers
- ст. 168 Bewertung; Verordnungsermächtigung
- ст. 169 Bewertungsverfahren
- ст. 170 Veröffentlichung des Ausgabe- und Rücknahmepreises und des Nettoinventarwertes
- Unterabschnitt 2 Master-Feeder-Strukturen
- ст. 171 Genehmigung des Feederfonds
- ст. 172 Besondere Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften
- ст. 173 Verkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Jahresbericht
- ст. 174 Anlagegrenzen, Anlagebeschränkungen, Aussetzung der Anteile
- ст. 175 Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen
- ст. 176 Pflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle
- ст. 177 Mitteilungspflichten der Bundesanstalt
- ст. 178 Abwicklung eines Masterfonds
- ст. 179 Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds
- ст. 180 Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds
- Unterabschnitt 3 Verschmelzung von offenen Publikumsinvestmentvermögen
- ст. 181 Gegenstand der Verschmelzung; Verschmelzungsarten
- ст. 182 Genehmigung der Verschmelzung
- ст. 183 Verschmelzung eines EU-OGAW auf ein OGAW-Sondervermögen
- ст. 184 Verschmelzungsplan
- ст. 185 Prüfung der Verschmelzung; Verordnungsermächtigung
- ст. 186 Verschmelzungsinformationen
- ст. 187 Rechte der Anleger
- ст. 188 Kosten der Verschmelzung
- ст. 189 Wirksamwerden der Verschmelzung
- ст. 190 Rechtsfolgen der Verschmelzung
- ст. 191 Verschmelzung mit Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital
- Abschnitt 2 Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie
- ст. 192 Zulässige Vermögensgegenstände
- ст. 193 Wertpapiere
- ст. 194 Geldmarktinstrumente
- ст. 195 Bankguthaben
- ст. 196 Investmentanteile
- ст. 197 Gesamtgrenze; Derivate; Verordnungsermächtigung
- ст. 198 Sonstige Anlageinstrumente
- ст. 199 Kreditaufnahme
- ст. 200 Wertpapier-Darlehen, Sicherheiten
- ст. 201 Wertpapier-Darlehensvertrag
- ст. 202 Organisierte Wertpapier-Darlehenssysteme
- ст. 203 Pensionsgeschäfte
- ст. 204 Verweisung; Verordnungsermächtigung
- ст. 205 Leerverkäufe
- ст. 206 Emittentengrenzen
- ст. 207 Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen
- ст. 208 Erweiterte Anlagegrenzen
- ст. 209 Wertpapierindex-OGAW
- ст. 210 Emittentenbezogene Anlagegrenzen
- ст. 211 Überschreiten von Anlagegrenzen
- ст. 212 Bewerter; Häufigkeit der Bewertung und Berechnung
- ст. 213 Umwandlung von inländischen OGAW
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für offene inländische Publikums-AIF
- ст. 214 Risikomischung, Arten
- ст. 215 Begrenzung von Leverage durch die Bundesanstalt
- ст. 216 Bewerter
- ст. 217 Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; Offenlegung
- Unterabschnitt 2 Gemischte Investmentvermögen
- ст. 218 Gemischte Investmentvermögen
- ст. 219 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
- Unterabschnitt 3 Sonstige Investmentvermögen
- ст. 220 Sonstige Investmentvermögen
- ст. 221 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen, Kreditaufnahme
- ст. 222 Mikrofinanzinstitute
- ст. 223 Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien
- ст. 224 Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen
- Unterabschnitt 4 Dach-Hedgefonds
- ст. 225 Dach-Hedgefonds
- ст. 226 Auskunftsrecht der Bundesanstalt
- ст. 227 Rücknahme
- ст. 228 Verkaufsprospekt
- ст. 229 Anlagebedingungen
- Unterabschnitt 5 Immobilien-Sondervermögen
- ст. 230 Immobilien-Sondervermögen
- ст. 231 Zulässige Vermögensgegenstände; Anlagegrenzen
- ст. 232 Erbbaurechtsbestellung
- ст. 233 Vermögensgegenstände in Drittstaaten; Währungsrisiko
- ст. 234 Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften
- ст. 235 Anforderungen an die Immobilien-Gesellschaften
- ст. 236 Erwerb der Beteiligung; Wertermittlung durch Abschlussprüfer
- ст. 237 Umfang der Beteiligung; Anlagegrenzen
- ст. 238 Beteiligungen von Immobilien-Gesellschaften an Immobilien-Gesellschaften
- ст. 239 Verbot und Einschränkung von Erwerb und Veräußerung
- ст. 240 Darlehensgewährung an Immobilien-Gesellschaften
- ст. 241 Zahlungen, Überwachung durch die Verwahrstelle
- ст. 242 Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts
- ст. 243 Risikomischung
- ст. 244 Anlaufzeit
- ст. 245 Treuhandverhältnis
- ст. 246 Verfügungsbeschränkung
- ст. 247 Vermögensaufstellung
- ст. 248 Sonderregeln für die Bewertung
- ст. 249 Sonderregeln für das Bewertungsverfahren
- ст. 250 Sonderregeln für den Bewerter
- ст. 251 Sonderregeln für die Häufigkeit der Bewertung
- ст. 252 Ertragsverwendung
- ст. 253 Liquiditätsvorschriften
- ст. 254 Kreditaufnahme
- ст. 255 Sonderregeln für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
- ст. 256 Zusätzliche Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen
- ст. 257 Aussetzung der Rücknahme
- ст. 258 Aussetzung nach Kündigung
- ст. 259 Beschlüsse der Anleger
- ст. 260 Veräußerung und Belastung von Vermögensgegenständen
- Unterabschnitt 6 Infrastruktur-Sondervermögen
- ст. 260a Infrastruktur-Sondervermögen
- ст. 260b Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
- ст. 260c Rücknahme von Anteilen
- ст. 260d Angaben im Verkaufsprospekt und den Anlagebedingungen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- ст. 261 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
- ст. 262 Risikomischung
- ст. 263 Beschränkung von Leverage und Belastung
- ст. 264 Verfügungsbeschränkung
- ст. 265 Leerverkäufe
- ст. 266 Anlagebedingungen
- ст. 267 Genehmigung der Anlagebedingungen
- ст. 268 Erstellung von Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt
- ст. 269 Mindestangaben im Verkaufsprospekt
- ст. 271 Bewertung, Bewertungsverfahren, Bewerter
- ст. 272 Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; Offenlegung
- Unterabschnitt 2 Geschlossene Master-Feeder-Strukturen
- ст. 272a Genehmigung des geschlossenen Feederfonds; besondere Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften
- ст. 272b Verkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Jahresbericht
- ст. 272c Anlagegrenzen, Anlagebeschränkungen
- ст. 272d Vereinbarungen bei geschlossenen Master-Feeder-Strukturen
- ст. 272e Pflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle
- ст. 272f Mitteilungspflichten der Bundesanstalt
- ст. 272g Abwicklung des geschlossenen Masterfonds
- ст. 272h Änderung des geschlossenen Masterfonds
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für inländische Spezial-AIF
- ст. 273 Anlagebedingungen
- ст. 273a Kreditvergabe
- ст. 274 Begrenzung von Leverage
- ст. 275 Belastung
- ст. 276 Leerverkäufe
- ст. 277 Übertragung von Anteilen oder Aktien
- ст. 277a Master-Feeder-Strukturen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF
- ст. 278 Bewertung, Bewertungsverfahren und Bewerter
- ст. 279 Häufigkeit der Bewertung, Offenlegung
- ст. 281 Verschmelzung
- Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für allgemeine offene inländische Spezial-AIF
- ст. 282 Anlageobjekte, Anlagegrenzen
- Unterabschnitt 3 Besondere Vorschriften für Hedgefonds
- ст. 283 Hedgefonds
- Unterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen
- ст. 284 Anlagebedingungen, Anlagegrenzen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für geschlossene inländische Spezial-AIF
- ст. 285 Anlageobjekte
- ст. 286 Bewertung, Bewertungsverfahren und Bewerter; Häufigkeit der Bewertung
- Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen
- ст. 287 Geltungsbereich
- ст. 288 Erlangen von Kontrolle
- ст. 289 Mitteilungspflichten
- ст. 290 Offenlegungspflicht bei Erlangen der Kontrolle
- ст. 291 Besondere Vorschriften hinsichtlich des Jahresabschlusses und des Lageberichts
- ст. 292 Zerschlagen von Unternehmen
- Abschnitt 4 Besondere Vorschriften für Entwicklungsförderungsfonds
- ст. 292a Entwicklungsförderungsfonds
- ст. 292b Liquiditäts- und Absicherungsanlagen
- ст. 292c Außerordentliche Kündigung
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
- ст. 293 Allgemeine Vorschriften
- ст. 294 Auf den Vertrieb und den Erwerb von OGAW anwendbare Vorschriften
- ст. 295 Auf den Vertrieb und den Erwerb von AIF anwendbare Vorschriften
- ст. 295a Widerruf des grenzüberschreitenden Vertriebs im Inland
- ст. 295b Pflichten nach Widerruf des grenzüberschreitenden Vertriebs im Inland
- ст. 296 Vereinbarungen mit Drittstaaten zur OGAW-Konformität
- Unterabschnitt 2 Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf Privatanleger und für den Vertrieb und den Erwerb von OGAW
- ст. 297 Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten
- ст. 298 Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-OGAW
- ст. 299 Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-AIF und ausländische AIF
- ст. 300 Zusätzliche Informationspflichten bei AIF
- ст. 302 Werbung
- ст. 303 Maßgebliche Sprachfassung
- ст. 304 Kostenvorausbelastung
- ст. 305 Widerrufsrecht
- ст. 306 Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen
- ст. 306a Einrichtung beim Vertrieb an Privatanleger
- Unterabschnitt 3 Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf semiprofessionelle und professionelle Anleger
- ст. 306b Pre-Marketing durch eine AIF-Verwaltungsgesellschaft
- ст. 307 Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung
- ст. 308 Sonstige Informationspflichten
- Unterabschnitt 1 Anzeigeverfahren beim Vertrieb von EU-OGAW im Inland
- ст. 309 Pflichten beim Vertrieb von EU-OGAW im Inland
- ст. 310 Anzeige zum Vertrieb von EU-OGAW im Inland
- ст. 311 Untersagung des Vertriebs von EU-OGAW
- Unterabschnitt 2 Anzeigeverfahren für den Vertrieb von inländischen OGAW in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- ст. 312 Anzeigepflicht
- ст. 313 Veröffentlichungspflichten
- ст. 313a Widerruf des Vertriebs von OGAW in anderen Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Abschnitt 3 Anzeige, Einstellung und Untersagung des Vertriebs von AIF
- ст. 314 Untersagung des Vertriebs
- ст. 315 Einstellung des Vertriebs von AIF
- Unterabschnitt 1 Anzeigeverfahren für den Vertrieb von Publikums-AIF, von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger im Inland
- ст. 316 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von inländischen Publikums-AIF im Inland
- ст. 317 Zulässigkeit des Vertriebs von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
- ст. 318 Verkaufsprospekt beim Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
- ст. 319 Vertretung der Gesellschaft, Gerichtsstand beim Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
- ст. 320 Anzeigepflicht beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger im Inland
- Unterabschnitt 2 Anzeigeverfahren für den Vertrieb von AIF an semiprofessionelle Anleger und professionelle Anleger im Inland
- ст. 321 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- ст. 322 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapit
- ст. 323 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- ст. 324 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalve
- ст. 325 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- ст. 326 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- ст. 327 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- ст. 328 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- ст. 329 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von von ihr verwalteten inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master- AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltu
- ст. 330 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von von ihr verwalteten ausländischen AIF oder EU-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- ст. 330a Anzeigepflicht von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften, die die Bedingungen nach Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU erfüllen, beim beabsichtigten Vertrieb von AIF an professionelle und semiprofessionelle Anleger im Inland
- Unterabschnitt 3 Anzeigeverfahren für den Vertrieb von AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- ст. 331 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim Vertrieb von EU-AIF oder inländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- ст. 331a Widerruf des Vertriebs von EU-AIF oder inländischen AIF in anderen Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- ст. 332 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellscha
- ст. 333 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens
- ст. 334 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim Vertrieb von ausländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europ
- ст. 335 Bescheinigung der Bundesanstalt
- Unterabschnitt 4 Verweis und Ersuchen für den Vertrieb von AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger
- ст. 336 Verweise und Ersuchen nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
- Kapitel 5 Europäische Risikokapitalfonds
- ст. 337 Europäische Risikokapitalfonds
- Kapitel 6 Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
- ст. 338 Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
- Kapitel 7 Europäische langfristige Investmentfonds
- ст. 338a Europäische langfristige Investmentfonds
- Kapitel 8 Geldmarktfonds
- ст. 338b Geldmarktfonds
- Kapitel 9 Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
- ст. 338c Anzuwendende Vorschriften
- Abschnitt 1 Straf- und Bußgeldvorschriften
- ст. 339 Strafvorschriften
- ст. 340 Bußgeldvorschriften
- ст. 341 Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
- ст. 341a Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und unanfechtbar gewordenen Bußgeldentscheidungen
- ст. 342 Beschwerdeverfahren
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften
- ст. 343 Übergangsvorschriften für inländische und EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften
- ст. 344 Übergangsvorschriften für ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften und für andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Unterabschnitt 2 Besondere Übergangsvorschriften für offene AIF und für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten
- ст. 345 Übergangsvorschriften für offene AIF und AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten, die bereits nach dem Investmentgesetz reguliert waren
- ст. 346 Besondere Übergangsvorschriften für Immobilien-Sondervermögen
- ст. 347 Besondere Übergangsvorschriften für Altersvorsorge-Sondervermögen
- ст. 348 Besondere Übergangsvorschriften für Gemischte Sondervermögen und Gemischte Investmentaktiengesellschaften
- ст. 349 Besondere Übergangsvorschriften für Sonstige Sondervermögen und Sonstige Investmentaktiengesellschaften
- ст. 350 Besondere Übergangsvorschriften für Hedgefonds und offene Spezial-AIF
- ст. 351 Übergangsvorschriften für offene AIF und für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten, die nicht bereits nach dem Investmentgesetz reguliert waren
- ст. 352 Übergangsvorschrift zu § 127 des Investmentgesetzes
- Unterabschnitt 3 Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF
- ст. 352a Definition von geschlossenen AIF im Sinne von § 353
- ст. 353 Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF
- ст. 353a Übergangsvorschriften zu den §§ 261, 262 und 263
- ст. 353b Übergangsvorschriften zu § 285 Absatz 3
- ст. 354 Übergangsvorschrift zu § 342 Absatz 3
- Unterabschnitt 4 Übergangsvorschriften für OGAW- Verwaltungsgesellschaften und OGAW
- ст. 355 Übergangsvorschriften für OGAW-Verwaltungsgesellschaften und OGAW
- Unterabschnitt 5 Sonstige Übergangsvorschriften
- ст. 356 Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- ст. 357 Übergangsvorschrift zu § 100a
- ст. 358 Übergangsvorschriften zu § 95 Absatz 2 und § 97 Absatz 1
- ст. 359 Übergangsvorschrift zu § 26 Absatz 7 Satz 3, § 82 Absatz 6 Satz 2 und § 85 Absatz 5 Satz 4
- ст. 360 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
- ст. 361 Übergangsvorschriften zu § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3
- ст. 362 Übergangsvorschrift zum Fondsstandortgesetz
- ст. 363 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
- ст. 364 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie
- ст. 365 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
- ст. 366 Übergangsvorschrift zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz
- ст. 367 Übergangsvorschrift zu den §§ 29a und 30 Absatz 3a