KAGB · Kapitalanlagegesetzbuch
KAGB ст. 159aFeststellung des Jahresabschlusses
Unterabschnitt 3 Allgemeine Vorschriften für geschlossene Investmentkommanditgesellschaften
Der Jahresabschluss einer geschlossenen Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft ist spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen.