DE · KAGB
Kapitalanlagegesetzbuch
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Begriffsbestimmungen
- чл. 2 Ausnahmebestimmungen
- чл. 3 Bezeichnungsschutz
- чл. 4 Namensgebung; Fondskategorien
- чл. 5 Zuständige Behörde; Aufsicht; Anordnungsbefugnis; Verordnungsermächtigung
- чл. 6 Besondere Aufgaben
- чл. 7 Sofortige Vollziehbarkeit
- чл. 7a Bekanntmachung von sofort vollziehbaren Maßnahmen
- чл. 7b Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung
- чл. 8 Verschwiegenheitspflicht
- чл. 9 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
- чл. 10 Allgemeine Vorschriften für die Zusammenarbeit bei der Aufsicht
- чл. 11 Besondere Vorschriften für die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitender Verwaltung und grenzüberschreitendem Vertrieb von AIF
- чл. 12 Meldungen der Bundesanstalt an die Europäische Kommission, an die europäischen Aufsichtsbehörden und an die das Unternehmensregister führende Stelle
- чл. 13 Informationsaustausch mit der Deutschen Bundesbank
- чл. 14 Auskunfts- und Vorlegungsersuchen, Prüfungen, Durchsuchungen und Sicherstelllungen
- чл. 15 Einschreiten gegen unerlaubte Investmentgeschäfte
- чл. 16 Verfolgung unerlaubter Investmentgeschäfte
- чл. 16a Verbot von Verbraucherkrediten
- Unterabschnitt 1 Erlaubnis
- чл. 17 Kapitalverwaltungsgesellschaften
- чл. 18 Externe Kapitalverwaltungsgesellschaften
- чл. 19 Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung
- чл. 20 Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
- чл. 21 Erlaubnisantrag für eine OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und Erlaubniserteilung
- чл. 22 Erlaubnisantrag für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft und Erlaubniserteilung
- чл. 23 Versagung der Erlaubnis einer Kapitalverwaltungsgesellschaft
- чл. 24 Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum; Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
- чл. 25 Kapitalanforderungen
- Unterabschnitt 2 Allgemeine Verhaltens- und Organisationspflichten
- чл. 26 Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung
- чл. 27 Interessenkonflikte; Verordnungsermächtigung
- чл. 28 Allgemeine Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung
- чл. 28a Zusätzliche Organisationsanforderungen bei der Verwaltung von Entwicklungsförderungsfonds
- чл. 29 Risikomanagement; Verordnungsermächtigung
- чл. 29a Risikomanagement bei Kreditvergabe durch AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verordnungsermächtigung
- чл. 29b Risikomanagement bei Kreditvergabe durch AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Einbehalt
- чл. 30 Liquiditätsmanagement; Verordnungsermächtigung
- чл. 30a Auswahl von Liquiditätsmanagementinstrumenten; Verordnungsermächtigung
- чл. 31 Primebroker
- чл. 32 Entschädigungseinrichtung
- чл. 33 Werbung
- чл. 34 Anzeigepflichten von Verwaltungsgesellschaften gegenüber der Bundesanstalt und der Bundesbank
- чл. 35 Meldepflichten von Verwaltungsgesellschaften
- чл. 36 Auslagerung; Verordnungsermächtigung
- чл. 37 Vergütungssysteme; Verordnungsermächtigung
- чл. 38 Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfungsbericht und Abschlussprüfer der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft; Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 3 Weitere Maßnahmen der Aufsichtsbehörde
- чл. 39 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
- чл. 40 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Aufsichtsorganmitglieder
- чл. 40a Bestellung eines Sonderbeauftragten
- чл. 40b Rechte und Pflichten des Sonderbeauftragten
- чл. 40c Mögliche Aufgaben und Befugnisse des Sonderbeauftragten
- чл. 40d Haftung des Sonderbeauftragten
- чл. 41 Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln
- чл. 42 Maßnahmen bei Gefahr
- чл. 43 Insolvenzantrag, Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren
- Unterabschnitt 4 Pflichten für registrierungspflichtige AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften
- чл. 44 Registrierung und Berichtspflichten
- чл. 45 Jahresabschluss und Lagebericht von registrierungspflichtigen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften
- чл. 45a Abschlussprüfung bei registrierungspflichtigen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verordnungsermächtigung
- чл. 46 Jahresabschluss und Lagebericht von extern verwalteten kreditvergebenden Spezial-AIF
- чл. 47 Abschlussprüfung bei extern verwalteten kreditvergebenden Spezial-AIF; Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 5 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr bei OGAW-Verwaltungsgesellschaften
- чл. 49 Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verordnungsermächtigung
- чл. 50 Besonderheiten für die Verwaltung von EU-OGAW durch OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften
- чл. 51 Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften
- чл. 52 Besonderheiten für die Verwaltung inländischer OGAW durch EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften
- Unterabschnitt 6 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr und Drittstaatenbezug bei AIF-Verwaltungsgesellschaften
- чл. 53 Verwaltung von EU-AIF durch AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften
- чл. 54 Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften im Inland
- чл. 55 Bedingungen für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche ausländische AIF verwalten, die weder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vertrieben werden
- чл. 56 Bestimmung der Bundesrepublik Deutschland als Referenzmitgliedstaat einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft
- чл. 57 Zulässigkeit der Verwaltung von inländischen Spezial-AIF und EU-AIF sowie des Vertriebs von AIF gemäß den §§ 325, 326, 333 oder 334 durch ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften
- чл. 58 Erteilung der Erlaubnis für eine ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaft
- чл. 59 Befreiung einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft von Bestimmungen der Richtlinie 2011/61/EU
- чл. 60 Unterrichtung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde im Hinblick auf die Erlaubnis einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft durch die Bundesanstalt
- чл. 61 Änderung des Referenzmitgliedstaates einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft
- чл. 62 Rechtsstreitigkeiten
- чл. 63 Verweismöglichkeiten der Bundesanstalt an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
- чл. 64 Vergleichende Analyse der Zulassung von und der Aufsicht über ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften
- чл. 65 Verwaltung von EU-AIF durch ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften, für die die Bundesrepublik Deutschland Referenzmitgliedstaat ist
- чл. 66 Inländische Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist
- чл. 67 Jahresbericht für EU-AIF und ausländische AIF
- Unterabschnitt 1 Vorschriften für OGAW-Verwahrstellen
- чл. 68 Beauftragung und jährliche Prüfung; Verordnungsermächtigung
- чл. 69 Aufsicht
- чл. 70 Interessenkollision
- чл. 71 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien eines inländischen OGAW
- чл. 72 Verwahrung
- чл. 73 Unterverwahrung
- чл. 74 Zahlung und Lieferung
- чл. 75 Zustimmungspflichtige Geschäfte
- чл. 76 Kontrollfunktion
- чл. 77 Haftung
- чл. 78 Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger; Verordnungsermächtigung
- чл. 79 Vergütung, Aufwendungsersatz
- Unterabschnitt 2 Vorschriften für AIF-Verwahrstellen
- чл. 80 Beauftragung
- чл. 81 Verwahrung
- чл. 82 Unterverwahrung
- чл. 83 Kontrollfunktion
- чл. 84 Zustimmungspflichtige Geschäfte
- чл. 85 Interessenkollision
- чл. 86 Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden
- чл. 87 Anwendbare Vorschriften für Publikums-AIF und bestimmte Spezial-AIF
- чл. 88 Haftung
- чл. 89 Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger; Verordnungsermächtigung
- чл. 89a Vergütung, Aufwendungsersatz
- чл. 90 Anwendbare Vorschriften für ausländische AIF
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für offene inländische Investmentvermögen
- чл. 91 Rechtsform
- Unterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für Sondervermögen
- чл. 92 Sondervermögen
- чл. 93 Verfügungsbefugnis, Treuhänderschaft, Sicherheitsvorschriften
- чл. 94 Stimmrechtsausübung
- чл. 95 Anteilscheine; Verordnungsermächtigung
- чл. 96 Anteilklassen und Teilsondervermögen; Verordnungsermächtigung
- чл. 97 Sammelverwahrung, Verlust von Anteilscheinen
- чл. 98 Ausgabe und Rückgabe von Anteilen; Liquiditätsmanagementinstrumente; Verordnungsermächtigung
- чл. 99 Kündigung und Verlust des Verwaltungsrechts
- чл. 100 Abwicklung des Sondervermögens
- чл. 100a Grunderwerbsteuer bei Übergang eines Immobilien-Sondervermögens
- чл. 100b Übertragung auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft
- чл. 101 Jahresbericht
- чл. 102 Prüfung
- чл. 103 Halbjahresbericht
- чл. 104 Zwischenbericht
- чл. 105 Auflösungs- und Abwicklungsbericht
- чл. 106 Verordnungsermächtigung
- чл. 107 Veröffentlichung der Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichte
- Unterabschnitt 3 Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital
- чл. 108 Rechtsform, anwendbare Vorschriften
- чл. 109 Aktien
- чл. 110 Satzung
- чл. 111 Anlagebedingungen
- чл. 112 Verwaltung und Anlage
- чл. 113 Erlaubnisantrag und Erlaubniserteilung bei der extern verwalteten OGAW-Investmentaktiengesellschaft
- чл. 114 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
- чл. 115 Gesellschaftskapital
- чл. 116 Veränderliches Kapital, Rücknahme von Aktien
- чл. 117 Teilgesellschaftsvermögen; Verordnungsermächtigung
- чл. 118 Firma und zusätzliche Hinweise im Rechtsverkehr
- чл. 119 Vorstand, Aufsichtsrat
- чл. 120 Jahresabschluss und Lagebericht; Verordnungsermächtigung
- чл. 121 Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts; Verordnungsermächtigung
- чл. 122 Halbjahres- und Liquidationsbericht
- чл. 123 Offenlegung und Vorlage des Jahresabschlusses und Lageberichts sowie des Halbjahresberichts
- Unterabschnitt 4 Allgemeine Vorschriften für offene Investmentkommanditgesellschaften
- чл. 124 Rechtsform, anwendbare Vorschriften
- чл. 125 Gesellschaftsvertrag
- чл. 126 Anlagebedingungen
- чл. 127 Anleger
- чл. 128 Geschäftsführung
- чл. 129 Verwaltung und Anlage
- чл. 130 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
- чл. 131 Gesellschaftsvermögen
- чл. 132 Teilgesellschaftsvermögen; Verordnungsermächtigung
- чл. 133 Veränderliches Kapital, Kündigung von Kommanditanteilen
- чл. 134 Firma und zusätzliche Hinweise im Rechtsverkehr
- чл. 135 Jahresbericht; Verordnungsermächtigung
- чл. 136 Abschlussprüfung; Verordnungsermächtigung
- чл. 137 Vorlage von Berichten
- чл. 138 Auflösung und Liquidation
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für geschlossene inländische Investmentvermögen
- чл. 139 Rechtsform
- Unterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital
- чл. 140 Rechtsform, anwendbare Vorschriften
- чл. 141 Aktien
- чл. 142 Satzung
- чл. 143 Anlagebedingungen
- чл. 144 Verwaltung und Anlage
- чл. 145 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
- чл. 146 Firma
- чл. 147 Vorstand, Aufsichtsrat
- чл. 148 Rechnungslegung
- Unterabschnitt 3 Allgemeine Vorschriften für geschlossene Investmentkommanditgesellschaften
- чл. 149 Rechtsform, anwendbare Vorschriften
- чл. 150 Gesellschaftsvertrag
- чл. 151 Anlagebedingungen
- чл. 152 Anleger
- чл. 153 Geschäftsführung, Beirat
- чл. 154 Verwaltung und Anlage
- чл. 155 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
- чл. 156 Gesellschaftsvermögen
- чл. 157 Firma
- чл. 158 Jahresbericht
- чл. 159 Abschlussprüfung
- чл. 159a Feststellung des Jahresabschlusses
- чл. 160 Offenlegung und Vorlage von Berichten
- чл. 161 Auflösung und Liquidation
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- чл. 162 Anlagebedingungen
- чл. 163 Genehmigung der Anlagebedingungen
- чл. 164 Erstellung von Verkaufsprospekt, Basisinformationsblatt und wesentlichen Anlegerinformationen
- чл. 165 Mindestangaben im Verkaufsprospekt
- чл. 166 Inhalt, Form und Gestaltung der wesentlichen Anlegerinformationen; Verordnungsermächtigung
- чл. 167 Information mittels eines dauerhaften Datenträgers
- чл. 168 Bewertung; Verordnungsermächtigung
- чл. 169 Bewertungsverfahren
- чл. 170 Veröffentlichung des Ausgabe- und Rücknahmepreises und des Nettoinventarwertes
- Unterabschnitt 2 Master-Feeder-Strukturen
- чл. 171 Genehmigung des Feederfonds
- чл. 172 Besondere Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften
- чл. 173 Verkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Jahresbericht
- чл. 174 Anlagegrenzen, Anlagebeschränkungen, Aussetzung der Anteile
- чл. 175 Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen
- чл. 176 Pflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle
- чл. 177 Mitteilungspflichten der Bundesanstalt
- чл. 178 Abwicklung eines Masterfonds
- чл. 179 Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds
- чл. 180 Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds
- Unterabschnitt 3 Verschmelzung von offenen Publikumsinvestmentvermögen
- чл. 181 Gegenstand der Verschmelzung; Verschmelzungsarten
- чл. 182 Genehmigung der Verschmelzung
- чл. 183 Verschmelzung eines EU-OGAW auf ein OGAW-Sondervermögen
- чл. 184 Verschmelzungsplan
- чл. 185 Prüfung der Verschmelzung; Verordnungsermächtigung
- чл. 186 Verschmelzungsinformationen
- чл. 187 Rechte der Anleger
- чл. 188 Kosten der Verschmelzung
- чл. 189 Wirksamwerden der Verschmelzung
- чл. 190 Rechtsfolgen der Verschmelzung
- чл. 191 Verschmelzung mit Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital
- Abschnitt 2 Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie
- чл. 192 Zulässige Vermögensgegenstände
- чл. 193 Wertpapiere
- чл. 194 Geldmarktinstrumente
- чл. 195 Bankguthaben
- чл. 196 Investmentanteile
- чл. 197 Gesamtgrenze; Derivate; Verordnungsermächtigung
- чл. 198 Sonstige Anlageinstrumente
- чл. 199 Kreditaufnahme
- чл. 200 Wertpapier-Darlehen, Sicherheiten
- чл. 201 Wertpapier-Darlehensvertrag
- чл. 202 Organisierte Wertpapier-Darlehenssysteme
- чл. 203 Pensionsgeschäfte
- чл. 204 Verweisung; Verordnungsermächtigung
- чл. 205 Leerverkäufe
- чл. 206 Emittentengrenzen
- чл. 207 Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen
- чл. 208 Erweiterte Anlagegrenzen
- чл. 209 Wertpapierindex-OGAW
- чл. 210 Emittentenbezogene Anlagegrenzen
- чл. 211 Überschreiten von Anlagegrenzen
- чл. 212 Bewerter; Häufigkeit der Bewertung und Berechnung
- чл. 213 Umwandlung von inländischen OGAW
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für offene inländische Publikums-AIF
- чл. 214 Risikomischung, Arten
- чл. 215 Begrenzung von Leverage durch die Bundesanstalt
- чл. 216 Bewerter
- чл. 217 Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; Offenlegung
- Unterabschnitt 2 Gemischte Investmentvermögen
- чл. 218 Gemischte Investmentvermögen
- чл. 219 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
- Unterabschnitt 3 Sonstige Investmentvermögen
- чл. 220 Sonstige Investmentvermögen
- чл. 221 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen, Kreditaufnahme
- чл. 222 Mikrofinanzinstitute
- чл. 223 Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien
- чл. 224 Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen
- Unterabschnitt 4 Dach-Hedgefonds
- чл. 225 Dach-Hedgefonds
- чл. 226 Auskunftsrecht der Bundesanstalt
- чл. 227 Rücknahme
- чл. 228 Verkaufsprospekt
- чл. 229 Anlagebedingungen
- Unterabschnitt 5 Immobilien-Sondervermögen
- чл. 230 Immobilien-Sondervermögen
- чл. 231 Zulässige Vermögensgegenstände; Anlagegrenzen
- чл. 232 Erbbaurechtsbestellung
- чл. 233 Vermögensgegenstände in Drittstaaten; Währungsrisiko
- чл. 234 Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften
- чл. 235 Anforderungen an die Immobilien-Gesellschaften
- чл. 236 Erwerb der Beteiligung; Wertermittlung durch Abschlussprüfer
- чл. 237 Umfang der Beteiligung; Anlagegrenzen
- чл. 238 Beteiligungen von Immobilien-Gesellschaften an Immobilien-Gesellschaften
- чл. 239 Verbot und Einschränkung von Erwerb und Veräußerung
- чл. 240 Darlehensgewährung an Immobilien-Gesellschaften
- чл. 241 Zahlungen, Überwachung durch die Verwahrstelle
- чл. 242 Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts
- чл. 243 Risikomischung
- чл. 244 Anlaufzeit
- чл. 245 Treuhandverhältnis
- чл. 246 Verfügungsbeschränkung
- чл. 247 Vermögensaufstellung
- чл. 248 Sonderregeln für die Bewertung
- чл. 249 Sonderregeln für das Bewertungsverfahren
- чл. 250 Sonderregeln für den Bewerter
- чл. 251 Sonderregeln für die Häufigkeit der Bewertung
- чл. 252 Ertragsverwendung
- чл. 253 Liquiditätsvorschriften
- чл. 254 Kreditaufnahme
- чл. 255 Sonderregeln für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
- чл. 256 Zusätzliche Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen
- чл. 257 Aussetzung der Rücknahme
- чл. 258 Aussetzung nach Kündigung
- чл. 259 Beschlüsse der Anleger
- чл. 260 Veräußerung und Belastung von Vermögensgegenständen
- Unterabschnitt 6 Infrastruktur-Sondervermögen
- чл. 260a Infrastruktur-Sondervermögen
- чл. 260b Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
- чл. 260c Rücknahme von Anteilen
- чл. 260d Angaben im Verkaufsprospekt und den Anlagebedingungen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 261 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen
- чл. 262 Risikomischung
- чл. 263 Beschränkung von Leverage und Belastung
- чл. 264 Verfügungsbeschränkung
- чл. 265 Leerverkäufe
- чл. 266 Anlagebedingungen
- чл. 267 Genehmigung der Anlagebedingungen
- чл. 268 Erstellung von Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt
- чл. 269 Mindestangaben im Verkaufsprospekt
- чл. 271 Bewertung, Bewertungsverfahren, Bewerter
- чл. 272 Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; Offenlegung
- Unterabschnitt 2 Geschlossene Master-Feeder-Strukturen
- чл. 272a Genehmigung des geschlossenen Feederfonds; besondere Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften
- чл. 272b Verkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Jahresbericht
- чл. 272c Anlagegrenzen, Anlagebeschränkungen
- чл. 272d Vereinbarungen bei geschlossenen Master-Feeder-Strukturen
- чл. 272e Pflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle
- чл. 272f Mitteilungspflichten der Bundesanstalt
- чл. 272g Abwicklung des geschlossenen Masterfonds
- чл. 272h Änderung des geschlossenen Masterfonds
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für inländische Spezial-AIF
- чл. 273 Anlagebedingungen
- чл. 273a Kreditvergabe
- чл. 274 Begrenzung von Leverage
- чл. 275 Belastung
- чл. 276 Leerverkäufe
- чл. 277 Übertragung von Anteilen oder Aktien
- чл. 277a Master-Feeder-Strukturen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF
- чл. 278 Bewertung, Bewertungsverfahren und Bewerter
- чл. 279 Häufigkeit der Bewertung, Offenlegung
- чл. 281 Verschmelzung
- Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für allgemeine offene inländische Spezial-AIF
- чл. 282 Anlageobjekte, Anlagegrenzen
- Unterabschnitt 3 Besondere Vorschriften für Hedgefonds
- чл. 283 Hedgefonds
- Unterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen
- чл. 284 Anlagebedingungen, Anlagegrenzen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für geschlossene inländische Spezial-AIF
- чл. 285 Anlageobjekte
- чл. 286 Bewertung, Bewertungsverfahren und Bewerter; Häufigkeit der Bewertung
- Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen
- чл. 287 Geltungsbereich
- чл. 288 Erlangen von Kontrolle
- чл. 289 Mitteilungspflichten
- чл. 290 Offenlegungspflicht bei Erlangen der Kontrolle
- чл. 291 Besondere Vorschriften hinsichtlich des Jahresabschlusses und des Lageberichts
- чл. 292 Zerschlagen von Unternehmen
- Abschnitt 4 Besondere Vorschriften für Entwicklungsförderungsfonds
- чл. 292a Entwicklungsförderungsfonds
- чл. 292b Liquiditäts- und Absicherungsanlagen
- чл. 292c Außerordentliche Kündigung
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
- чл. 293 Allgemeine Vorschriften
- чл. 294 Auf den Vertrieb und den Erwerb von OGAW anwendbare Vorschriften
- чл. 295 Auf den Vertrieb und den Erwerb von AIF anwendbare Vorschriften
- чл. 295a Widerruf des grenzüberschreitenden Vertriebs im Inland
- чл. 295b Pflichten nach Widerruf des grenzüberschreitenden Vertriebs im Inland
- чл. 296 Vereinbarungen mit Drittstaaten zur OGAW-Konformität
- Unterabschnitt 2 Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf Privatanleger und für den Vertrieb und den Erwerb von OGAW
- чл. 297 Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten
- чл. 298 Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-OGAW
- чл. 299 Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-AIF und ausländische AIF
- чл. 300 Zusätzliche Informationspflichten bei AIF
- чл. 302 Werbung
- чл. 303 Maßgebliche Sprachfassung
- чл. 304 Kostenvorausbelastung
- чл. 305 Widerrufsrecht
- чл. 306 Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen
- чл. 306a Einrichtung beim Vertrieb an Privatanleger
- Unterabschnitt 3 Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf semiprofessionelle und professionelle Anleger
- чл. 306b Pre-Marketing durch eine AIF-Verwaltungsgesellschaft
- чл. 307 Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung
- чл. 308 Sonstige Informationspflichten
- Unterabschnitt 1 Anzeigeverfahren beim Vertrieb von EU-OGAW im Inland
- чл. 309 Pflichten beim Vertrieb von EU-OGAW im Inland
- чл. 310 Anzeige zum Vertrieb von EU-OGAW im Inland
- чл. 311 Untersagung des Vertriebs von EU-OGAW
- Unterabschnitt 2 Anzeigeverfahren für den Vertrieb von inländischen OGAW in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- чл. 312 Anzeigepflicht
- чл. 313 Veröffentlichungspflichten
- чл. 313a Widerruf des Vertriebs von OGAW in anderen Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Abschnitt 3 Anzeige, Einstellung und Untersagung des Vertriebs von AIF
- чл. 314 Untersagung des Vertriebs
- чл. 315 Einstellung des Vertriebs von AIF
- Unterabschnitt 1 Anzeigeverfahren für den Vertrieb von Publikums-AIF, von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger im Inland
- чл. 316 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von inländischen Publikums-AIF im Inland
- чл. 317 Zulässigkeit des Vertriebs von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
- чл. 318 Verkaufsprospekt beim Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
- чл. 319 Vertretung der Gesellschaft, Gerichtsstand beim Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
- чл. 320 Anzeigepflicht beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger im Inland
- Unterabschnitt 2 Anzeigeverfahren für den Vertrieb von AIF an semiprofessionelle Anleger und professionelle Anleger im Inland
- чл. 321 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- чл. 322 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapit
- чл. 323 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- чл. 324 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalve
- чл. 325 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- чл. 326 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- чл. 327 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- чл. 328 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- чл. 329 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von von ihr verwalteten inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master- AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltu
- чл. 330 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von von ihr verwalteten ausländischen AIF oder EU-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- чл. 330a Anzeigepflicht von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften, die die Bedingungen nach Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU erfüllen, beim beabsichtigten Vertrieb von AIF an professionelle und semiprofessionelle Anleger im Inland
- Unterabschnitt 3 Anzeigeverfahren für den Vertrieb von AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- чл. 331 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim Vertrieb von EU-AIF oder inländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- чл. 331a Widerruf des Vertriebs von EU-AIF oder inländischen AIF in anderen Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- чл. 332 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellscha
- чл. 333 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens
- чл. 334 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim Vertrieb von ausländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europ
- чл. 335 Bescheinigung der Bundesanstalt
- Unterabschnitt 4 Verweis und Ersuchen für den Vertrieb von AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger
- чл. 336 Verweise und Ersuchen nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
- Kapitel 5 Europäische Risikokapitalfonds
- чл. 337 Europäische Risikokapitalfonds
- Kapitel 6 Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
- чл. 338 Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
- Kapitel 7 Europäische langfristige Investmentfonds
- чл. 338a Europäische langfristige Investmentfonds
- Kapitel 8 Geldmarktfonds
- чл. 338b Geldmarktfonds
- Kapitel 9 Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
- чл. 338c Anzuwendende Vorschriften
- Abschnitt 1 Straf- und Bußgeldvorschriften
- чл. 339 Strafvorschriften
- чл. 340 Bußgeldvorschriften
- чл. 341 Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
- чл. 341a Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und unanfechtbar gewordenen Bußgeldentscheidungen
- чл. 342 Beschwerdeverfahren
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften
- чл. 343 Übergangsvorschriften für inländische und EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften
- чл. 344 Übergangsvorschriften für ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften und für andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Unterabschnitt 2 Besondere Übergangsvorschriften für offene AIF und für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten
- чл. 345 Übergangsvorschriften für offene AIF und AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten, die bereits nach dem Investmentgesetz reguliert waren
- чл. 346 Besondere Übergangsvorschriften für Immobilien-Sondervermögen
- чл. 347 Besondere Übergangsvorschriften für Altersvorsorge-Sondervermögen
- чл. 348 Besondere Übergangsvorschriften für Gemischte Sondervermögen und Gemischte Investmentaktiengesellschaften
- чл. 349 Besondere Übergangsvorschriften für Sonstige Sondervermögen und Sonstige Investmentaktiengesellschaften
- чл. 350 Besondere Übergangsvorschriften für Hedgefonds und offene Spezial-AIF
- чл. 351 Übergangsvorschriften für offene AIF und für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten, die nicht bereits nach dem Investmentgesetz reguliert waren
- чл. 352 Übergangsvorschrift zu § 127 des Investmentgesetzes
- Unterabschnitt 3 Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF
- чл. 352a Definition von geschlossenen AIF im Sinne von § 353
- чл. 353 Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF
- чл. 353a Übergangsvorschriften zu den §§ 261, 262 und 263
- чл. 353b Übergangsvorschriften zu § 285 Absatz 3
- чл. 354 Übergangsvorschrift zu § 342 Absatz 3
- Unterabschnitt 4 Übergangsvorschriften für OGAW- Verwaltungsgesellschaften und OGAW
- чл. 355 Übergangsvorschriften für OGAW-Verwaltungsgesellschaften und OGAW
- Unterabschnitt 5 Sonstige Übergangsvorschriften
- чл. 356 Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- чл. 357 Übergangsvorschrift zu § 100a
- чл. 358 Übergangsvorschriften zu § 95 Absatz 2 und § 97 Absatz 1
- чл. 359 Übergangsvorschrift zu § 26 Absatz 7 Satz 3, § 82 Absatz 6 Satz 2 und § 85 Absatz 5 Satz 4
- чл. 360 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
- чл. 361 Übergangsvorschriften zu § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3
- чл. 362 Übergangsvorschrift zum Fondsstandortgesetz
- чл. 363 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
- чл. 364 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie
- чл. 365 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
- чл. 366 Übergangsvorschrift zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz
- чл. 367 Übergangsvorschrift zu den §§ 29a und 30 Absatz 3a