KAGB · Kapitalanlagegesetzbuch
KAGB ст. 242Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts
Unterabschnitt 5 Immobilien-Sondervermögen
Die Nichtbeachtung der vorstehenden Vorschriften berührt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht.
KAGB · Kapitalanlagegesetzbuch
Unterabschnitt 5 Immobilien-Sondervermögen
Die Nichtbeachtung der vorstehenden Vorschriften berührt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht.