Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

DE · MntDBwVVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

In force93 articlesText checked on 24 Oct 2026

Contents

  1. Teil 1 Allgemeine Vorschriften
  2. Art. 1 Vorbereitungsdienst
  3. Art. 2 Ziel des Vorbereitungsdienstes
  4. Art. 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes
  5. Art. 4 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes
  6. Art. 5 Bewertung im Vorbereitungsdienst
  7. Art. 6 Nachteilsausgleich
  8. Art. 7 Erholungsurlaub
  9. Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung
  10. Art. 8 Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle
  11. Art. 9 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
  12. Art. 10 Anforderungen im Auswahlverfahren
  13. Art. 11 Auswahlkommission
  14. Art. 12 Ergänzende Festlegungen
  15. Art. 13 Bestandteile des Auswahlverfahrens
  16. Art. 14 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
  17. Art. 15 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
  18. Art. 16 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
  19. Art. 17 Bewertung der Eignungsmerkmale
  20. Art. 18 Gesamtergebnis und Rangfolge
  21. Art. 19 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  22. Abschnitt 1 Ausbildungsorganisation
  23. Art. 20 Ausbildungsstammplatz
  24. Art. 21 Ausbildungsleitungen
  25. Art. 22 Ausbildungsbeauftragte
  26. Art. 23 Ausbildende
  27. Art. 24 Ausbildungsrahmenplan
  28. Art. 25 Rahmenlehrplan
  29. Art. 26 Lehrpläne für die fachtheoretische Ausbildung
  30. Art. 27 Ausbildungsplan
  31. Unterabschnitt 1 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
  32. Art. 28 Lehrgebiete
  33. Art. 29 Ort der Durchführung
  34. Art. 30 Einführungslehrgang
  35. Art. 31 Abschlusslehrgang
  36. Unterabschnitt 2 Klausuren und Leistungstests in der fachtheoretischen Ausbildung
  37. Art. 32 Klausuren und Leistungstests
  38. Art. 33 Durchführung der Klausuren und der Leistungstests
  39. Art. 34 Bewertung der Klausuren und der Leistungstests
  40. Art. 35 Rangpunktzahl der fachtheoretischen Ausbildung
  41. Art. 36 Nachholen von Klausuren und Leistungstests
  42. Art. 37 Verhinderung bei Klausuren und Leistungstests
  43. Art. 38 Ordnungsverstoß
  44. Unterabschnitt 3 Zeugnisse in der fachtheoretischen Ausbildung
  45. Art. 39 Zeugnis für den Einführungslehrgang
  46. Art. 40 Zeugnis für den Abschlusslehrgang
  47. Art. 41 Zeugnis für die fachtheoretische Ausbildung
  48. Unterabschnitt 1 Allgemeines
  49. Art. 42 Ziele der berufspraktischen Ausbildung
  50. Unterabschnitt 2 Praktische Ausbildung
  51. Art. 43 Inhalt der praktischen Ausbildung
  52. Art. 44 Bewertungen in den Ausbildungsstationen
  53. Art. 45 Rangpunktzahl der praktischen Ausbildung
  54. Art. 46 Zeugnis für die praktische Ausbildung
  55. Unterabschnitt 3 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen
  56. Art. 47 Inhalt der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen
  57. Unterabschnitt 4 Berufspraktische Fremdsprachenausbildung
  58. Art. 48 Inhalt und Ziel der berufspraktischen Fremdsprachenausbildung
  59. Art. 49 Sprachprüfung
  60. Art. 50 Wiederholung der Sprachprüfung
  61. Abschnitt 1 Zwischenprüfung
  62. Art. 51 Zweck der Zwischenprüfung
  63. Art. 52 Durchführung der Zwischenprüfung
  64. Art. 53 Prüfungskommission der Zwischenprüfung
  65. Art. 54 Klausuren der Zwischenprüfung
  66. Art. 55 Bewertung der Klausuren der Zwischenprüfung
  67. Art. 56 Rangpunktzahl der Zwischenprüfung
  68. Art. 57 Bestehen der Zwischenprüfung
  69. Art. 58 Wiederholung der Zwischenprüfung
  70. Art. 59 Bescheid über das Ergebnis der Zwischenprüfung
  71. Unterabschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
  72. Art. 60 Zweck der Laufbahnprüfung
  73. Art. 61 Zulassung zur Laufbahnprüfung
  74. Art. 62 Bestandteile der Laufbahnprüfung
  75. Art. 63 Prüfungsamt
  76. Art. 64 Prüfungskommission für die Laufbahnprüfung
  77. Art. 65 Mitglieder der Prüfungskommission
  78. Art. 66 Entscheidungen der Prüfungskommissionen
  79. Art. 67 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
  80. Art. 68 Protokoll über die Laufbahnprüfung
  81. Art. 69 Durchführung der Laufbahnprüfung
  82. Unterabschnitt 2 Schriftliche Prüfung
  83. Art. 70 Zweck der schriftlichen Prüfung
  84. Art. 71 Klausuren der schriftlichen Prüfung
  85. Art. 72 Durchführung der Klausuren
  86. Art. 73 Protokolle über die schriftliche Prüfung
  87. Art. 74 Bewertung der Klausuren
  88. Art. 75 Rangpunktzahl der schriftlichen Prüfung
  89. Art. 76 Bestehen der schriftlichen Prüfung
  90. Unterabschnitt 3 Mündliche Prüfung
  91. Art. 77 Zulassung zur mündlichen Prüfung
  92. Art. 78 Zweck der mündlichen Prüfung
  93. Art. 79 Gegenstand der mündlichen Prüfung
  94. Art. 80 Durchführung der mündlichen Prüfung
  95. Art. 81 Protokolle über die mündliche Prüfung
  96. Art. 82 Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung
  97. Art. 83 Bestehen der mündlichen Prüfung
  98. Unterabschnitt 4 Bestehen der Laufbahnprüfung
  99. Art. 84 Bestehen und Abschlussnote der Laufbahnprüfung
  100. Art. 85 Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
  101. Art. 86 Wiederholung der Laufbahnprüfung
  102. Art. 87 Laufbahnbefähigung und Berufsbezeichnung
  103. Art. 88 Bescheid über das Gesamtergebnis der Laufbahnprüfung und Abschlusszeugnis
  104. Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für die Zwischenprüfung und für die Laufbahnprüfung
  105. Art. 89 Verhinderung
  106. Art. 90 Ordnungsverstoß
  107. Art. 91 Prüfungsakten und Einsichtnahme
  108. Teil 5 Schlussvorschriften
  109. Art. 92 Übergangsvorschrift
  110. Art. 93 Inkrafttreten, Außerkrafttreten