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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
Contents
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Vorbereitungsdienst
- Art. 2 Ziel des Vorbereitungsdienstes
- Art. 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- Art. 4 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes
- Art. 5 Bewertung im Vorbereitungsdienst
- Art. 6 Nachteilsausgleich
- Art. 7 Erholungsurlaub
- Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung
- Art. 8 Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle
- Art. 9 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- Art. 10 Anforderungen im Auswahlverfahren
- Art. 11 Auswahlkommission
- Art. 12 Ergänzende Festlegungen
- Art. 13 Bestandteile des Auswahlverfahrens
- Art. 14 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
- Art. 15 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
- Art. 16 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
- Art. 17 Bewertung der Eignungsmerkmale
- Art. 18 Gesamtergebnis und Rangfolge
- Art. 19 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- Abschnitt 1 Ausbildungsorganisation
- Art. 20 Ausbildungsstammplatz
- Art. 21 Ausbildungsleitungen
- Art. 22 Ausbildungsbeauftragte
- Art. 23 Ausbildende
- Art. 24 Ausbildungsrahmenplan
- Art. 25 Rahmenlehrplan
- Art. 26 Lehrpläne für die fachtheoretische Ausbildung
- Art. 27 Ausbildungsplan
- Unterabschnitt 1 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
- Art. 28 Lehrgebiete
- Art. 29 Ort der Durchführung
- Art. 30 Einführungslehrgang
- Art. 31 Abschlusslehrgang
- Unterabschnitt 2 Klausuren und Leistungstests in der fachtheoretischen Ausbildung
- Art. 32 Klausuren und Leistungstests
- Art. 33 Durchführung der Klausuren und der Leistungstests
- Art. 34 Bewertung der Klausuren und der Leistungstests
- Art. 35 Rangpunktzahl der fachtheoretischen Ausbildung
- Art. 36 Nachholen von Klausuren und Leistungstests
- Art. 37 Verhinderung bei Klausuren und Leistungstests
- Art. 38 Ordnungsverstoß
- Unterabschnitt 3 Zeugnisse in der fachtheoretischen Ausbildung
- Art. 39 Zeugnis für den Einführungslehrgang
- Art. 40 Zeugnis für den Abschlusslehrgang
- Art. 41 Zeugnis für die fachtheoretische Ausbildung
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Art. 42 Ziele der berufspraktischen Ausbildung
- Unterabschnitt 2 Praktische Ausbildung
- Art. 43 Inhalt der praktischen Ausbildung
- Art. 44 Bewertungen in den Ausbildungsstationen
- Art. 45 Rangpunktzahl der praktischen Ausbildung
- Art. 46 Zeugnis für die praktische Ausbildung
- Unterabschnitt 3 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen
- Art. 47 Inhalt der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen
- Unterabschnitt 4 Berufspraktische Fremdsprachenausbildung
- Art. 48 Inhalt und Ziel der berufspraktischen Fremdsprachenausbildung
- Art. 49 Sprachprüfung
- Art. 50 Wiederholung der Sprachprüfung
- Abschnitt 1 Zwischenprüfung
- Art. 51 Zweck der Zwischenprüfung
- Art. 52 Durchführung der Zwischenprüfung
- Art. 53 Prüfungskommission der Zwischenprüfung
- Art. 54 Klausuren der Zwischenprüfung
- Art. 55 Bewertung der Klausuren der Zwischenprüfung
- Art. 56 Rangpunktzahl der Zwischenprüfung
- Art. 57 Bestehen der Zwischenprüfung
- Art. 58 Wiederholung der Zwischenprüfung
- Art. 59 Bescheid über das Ergebnis der Zwischenprüfung
- Unterabschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
- Art. 60 Zweck der Laufbahnprüfung
- Art. 61 Zulassung zur Laufbahnprüfung
- Art. 62 Bestandteile der Laufbahnprüfung
- Art. 63 Prüfungsamt
- Art. 64 Prüfungskommission für die Laufbahnprüfung
- Art. 65 Mitglieder der Prüfungskommission
- Art. 66 Entscheidungen der Prüfungskommissionen
- Art. 67 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
- Art. 68 Protokoll über die Laufbahnprüfung
- Art. 69 Durchführung der Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 2 Schriftliche Prüfung
- Art. 70 Zweck der schriftlichen Prüfung
- Art. 71 Klausuren der schriftlichen Prüfung
- Art. 72 Durchführung der Klausuren
- Art. 73 Protokolle über die schriftliche Prüfung
- Art. 74 Bewertung der Klausuren
- Art. 75 Rangpunktzahl der schriftlichen Prüfung
- Art. 76 Bestehen der schriftlichen Prüfung
- Unterabschnitt 3 Mündliche Prüfung
- Art. 77 Zulassung zur mündlichen Prüfung
- Art. 78 Zweck der mündlichen Prüfung
- Art. 79 Gegenstand der mündlichen Prüfung
- Art. 80 Durchführung der mündlichen Prüfung
- Art. 81 Protokolle über die mündliche Prüfung
- Art. 82 Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung
- Art. 83 Bestehen der mündlichen Prüfung
- Unterabschnitt 4 Bestehen der Laufbahnprüfung
- Art. 84 Bestehen und Abschlussnote der Laufbahnprüfung
- Art. 85 Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
- Art. 86 Wiederholung der Laufbahnprüfung
- Art. 87 Laufbahnbefähigung und Berufsbezeichnung
- Art. 88 Bescheid über das Gesamtergebnis der Laufbahnprüfung und Abschlusszeugnis
- Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für die Zwischenprüfung und für die Laufbahnprüfung
- Art. 89 Verhinderung
- Art. 90 Ordnungsverstoß
- Art. 91 Prüfungsakten und Einsichtnahme
- Teil 5 Schlussvorschriften
- Art. 92 Übergangsvorschrift
- Art. 93 Inkrafttreten, Außerkrafttreten