Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

MntDBwVVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

MntDBwVVDV Art. 28Lehrgebiete

Unterabschnitt 1 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung

In forceOfficial text

(1) Die fachtheoretische Ausbildung erstreckt sich auf folgende Lehrgebiete: 1.

Staats- und Europarecht,

2.

Verwaltungsrecht,

3.

bürgerliches Recht,

4.

Volkswirtschaftslehre,

5.

Haushalts- und Kassenwesen,

6.

Betriebswirtschaftslehre,

7.

Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht,

8.

Besoldungs- und Versorgungsrecht,

9.

Reise- und Umzugskostenrecht, Travel Management,

10.

Arbeits- und Tarifrecht einschließlich des Personalvertretungsrechts, des Rechts der schwerbehinderten Menschen und des Gleichstellungsrechts,

11.

Infrastruktur- und Facility-Management,

12.

Wehrersatzrecht und Personalgewinnung,

13.

Organisation,

14.

Beschaffung,

15.

Informationstechnik,

16.

Kommunikation und Kooperation,

17.

Psychologie und Soziologie sowie

18.

Arbeits- und Lerntechniken.

(2) Die Inhalte der Lehrgebiete werden interaktiv, praxisbezogen und kompetenzorientiert vermittelt. Die Vermittlung kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.