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DE · BNDG

Gesetz über den Bundesnachrichtendienst

Van kracht92 artikelenTekst gecontroleerd op 24.10.2026

Inhoud

  1. Abschnitt 1 Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse
  2. Art. 1 Organisation und Aufgaben
  3. Art. 2 Befugnisse
  4. Art. 3 Besondere Auskunftsverlangen
  5. Art. 4 Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
  6. Art. 5 Besondere Formen der Datenerhebung
  7. Abschnitt 2 Weiterverarbeitung von Daten
  8. Art. 6 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
  9. Art. 7 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten
  10. Art. 8 Dateianordnungen
  11. Art. 9 Auskunft an den Betroffenen
  12. Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst
  13. Art. 9a Zweckbindung der Übermittlung personenbezogener Daten
  14. Art. 9b Protokollierung der Übermittlung
  15. Art. 9c Verbundene personenbezogene Daten
  16. Art. 9d Pflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten
  17. Art. 9e Verbot der Übermittlung
  18. Art. 9f Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen
  19. Art. 9g Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an ausländische Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
  20. Art. 9h Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
  21. Unterabschnitt 2 Datenübermittlung an den Bundenachrichtendienst und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen durch den Bundesnachrichtendienst
  22. Art. 10 Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst
  23. Art. 10a Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
  24. Unterabschnitt 3 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an inländische Stellen
  25. Art. 11 Übermittlung an inländische Nachrichtendienste
  26. Art. 11a Übermittlung an inländische Strafverfolgungsbehörden
  27. Art. 11b Übermittlung an inländische öffentliche Stellen
  28. Art. 11c Übermittlung an nicht öffentliche inländische Stellen
  29. Art. 11d Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an inländische Stellen
  30. Unterabschnitt 4 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an ausländische Stellen sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
  31. Art. 11e Übermittlung an ausländische öffentliche Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
  32. Art. 11f Übermittlung an nicht öffentliche ausländische Stellen
  33. Art. 11g Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an ausländische Stellen sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen
  34. Unterabschnitt 5 Gemeinsame Dateien
  35. Art. 12 Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen
  36. Art. 13 Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
  37. Art. 14 Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen
  38. Art. 15 Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
  39. Art. 16 Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
  40. Art. 17 Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
  41. Unterabschnitt 1 Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
  42. Art. 19 Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung
  43. Art. 20 Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
  44. Art. 21 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
  45. Art. 22 Kernbereichsschutz
  46. Art. 23 Anordnung
  47. Art. 24 Eignungsprüfung
  48. Art. 25 Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung
  49. Art. 26 Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten
  50. Art. 27 Auswertung der Daten und Prüfpflichten
  51. Art. 28 Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle
  52. Unterabschnitt 3 Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
  53. Art. 31 Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen
  54. Art. 32 Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen
  55. Art. 33 Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen
  56. Unterabschnitt 4 Besondere Formen der technischen Aufklärung
  57. Art. 34 Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland
  58. Art. 35 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
  59. Art. 36 Kernbereichsschutz
  60. Art. 37 Anordnung
  61. Unterabschnitt 5 Unabhängige Rechtskontrolle
  62. Art. 40 Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle
  63. Art. 41 Unabhängiger Kontrollrat
  64. Art. 42 Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes
  65. Art. 43 Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates
  66. Art. 44 Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
  67. Art. 45 Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand
  68. Art. 46 Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
  69. Art. 47 Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
  70. Art. 48 Amtsbezeichnungen
  71. Art. 49 Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung
  72. Art. 50 Leitung des administrativen Kontrollorgans
  73. Art. 51 Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans
  74. Art. 52 Beanstandungen
  75. Art. 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
  76. Art. 54 Geheimhaltung; Aussagegenehmigung
  77. Art. 55 Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium
  78. Art. 56 Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung
  79. Art. 57 Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung
  80. Art. 58 Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  81. Unterabschnitt 6 Mitteilungen und Evaluierung
  82. Art. 59 Mitteilung an Betroffene und Benachrichtigungspflichten
  83. Art. 60 Mitteilungsverbote
  84. Art. 61 Evaluierung
  85. Art. 62 Dienstvorschriften
  86. Abschnitt 5 Gemeinsame Bestimmungen
  87. Art. 63 Unabhängige Datenschutzkontrolle
  88. Art. 64 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
  89. Art. 65 Politische Unterrichtung und Information der Öffentlichkeit
  90. Unterabschnitt 1 Befugnisse, Durchführung und Anordnung
  91. Art. 65a Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; Mitwirkungspflicht
  92. Art. 65b Kontrolle und Durchsuchung von Personen, Taschen und Fahrzeugen zur Sicherung von Verschlusssachen
  93. Art. 65c Kontrolle und Durchsuchung von Räumen zur Sicherung von Verschlusssachen
  94. Art. 65d IT-Kontrollen zur Sicherung von Verschlusssachen
  95. Art. 65e Anordnung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
  96. Art. 65f Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; Begriffsbestimmung
  97. Unterabschnitt 2 Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
  98. Art. 65g Kennzeichnung, Speicherung, Löschung und Zweckbindung
  99. Art. 65h Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
  100. Art. 65i Personenbezogene Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen
  101. Art. 65j Schutz von minderjährigen Personen
  102. Art. 65k Protokollierung
  103. Art. 65l Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
  104. Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
  105. Art. 66 Strafvorschriften
  106. Art. 67 Bußgeldvorschriften
  107. Abschnitt 8 Schlussvorschriften
  108. Art. 68 Einschränkung von Grundrechten
  109. Art. 69 Übergangsvorschriften