DE · BNDG
Gesetz über den Bundesnachrichtendienst
Inhoud
- Abschnitt 1 Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse
- Art. 1 Organisation und Aufgaben
- Art. 2 Befugnisse
- Art. 3 Besondere Auskunftsverlangen
- Art. 4 Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
- Art. 5 Besondere Formen der Datenerhebung
- Abschnitt 2 Weiterverarbeitung von Daten
- Art. 6 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
- Art. 7 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten
- Art. 8 Dateianordnungen
- Art. 9 Auskunft an den Betroffenen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst
- Art. 9a Zweckbindung der Übermittlung personenbezogener Daten
- Art. 9b Protokollierung der Übermittlung
- Art. 9c Verbundene personenbezogene Daten
- Art. 9d Pflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten
- Art. 9e Verbot der Übermittlung
- Art. 9f Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen
- Art. 9g Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an ausländische Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- Art. 9h Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
- Unterabschnitt 2 Datenübermittlung an den Bundenachrichtendienst und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen durch den Bundesnachrichtendienst
- Art. 10 Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst
- Art. 10a Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
- Unterabschnitt 3 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an inländische Stellen
- Art. 11 Übermittlung an inländische Nachrichtendienste
- Art. 11a Übermittlung an inländische Strafverfolgungsbehörden
- Art. 11b Übermittlung an inländische öffentliche Stellen
- Art. 11c Übermittlung an nicht öffentliche inländische Stellen
- Art. 11d Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an inländische Stellen
- Unterabschnitt 4 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an ausländische Stellen sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- Art. 11e Übermittlung an ausländische öffentliche Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- Art. 11f Übermittlung an nicht öffentliche ausländische Stellen
- Art. 11g Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an ausländische Stellen sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen
- Unterabschnitt 5 Gemeinsame Dateien
- Art. 12 Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen
- Art. 13 Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- Art. 14 Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen
- Art. 15 Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- Art. 16 Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- Art. 17 Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- Unterabschnitt 1 Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- Art. 19 Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung
- Art. 20 Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- Art. 21 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
- Art. 22 Kernbereichsschutz
- Art. 23 Anordnung
- Art. 24 Eignungsprüfung
- Art. 25 Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung
- Art. 26 Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten
- Art. 27 Auswertung der Daten und Prüfpflichten
- Art. 28 Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle
- Unterabschnitt 3 Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- Art. 31 Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen
- Art. 32 Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen
- Art. 33 Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen
- Unterabschnitt 4 Besondere Formen der technischen Aufklärung
- Art. 34 Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland
- Art. 35 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
- Art. 36 Kernbereichsschutz
- Art. 37 Anordnung
- Unterabschnitt 5 Unabhängige Rechtskontrolle
- Art. 40 Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle
- Art. 41 Unabhängiger Kontrollrat
- Art. 42 Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes
- Art. 43 Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates
- Art. 44 Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- Art. 45 Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand
- Art. 46 Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- Art. 47 Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- Art. 48 Amtsbezeichnungen
- Art. 49 Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung
- Art. 50 Leitung des administrativen Kontrollorgans
- Art. 51 Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans
- Art. 52 Beanstandungen
- Art. 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
- Art. 54 Geheimhaltung; Aussagegenehmigung
- Art. 55 Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium
- Art. 56 Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung
- Art. 57 Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung
- Art. 58 Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Unterabschnitt 6 Mitteilungen und Evaluierung
- Art. 59 Mitteilung an Betroffene und Benachrichtigungspflichten
- Art. 60 Mitteilungsverbote
- Art. 61 Evaluierung
- Art. 62 Dienstvorschriften
- Abschnitt 5 Gemeinsame Bestimmungen
- Art. 63 Unabhängige Datenschutzkontrolle
- Art. 64 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
- Art. 65 Politische Unterrichtung und Information der Öffentlichkeit
- Unterabschnitt 1 Befugnisse, Durchführung und Anordnung
- Art. 65a Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; Mitwirkungspflicht
- Art. 65b Kontrolle und Durchsuchung von Personen, Taschen und Fahrzeugen zur Sicherung von Verschlusssachen
- Art. 65c Kontrolle und Durchsuchung von Räumen zur Sicherung von Verschlusssachen
- Art. 65d IT-Kontrollen zur Sicherung von Verschlusssachen
- Art. 65e Anordnung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
- Art. 65f Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; Begriffsbestimmung
- Unterabschnitt 2 Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
- Art. 65g Kennzeichnung, Speicherung, Löschung und Zweckbindung
- Art. 65h Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
- Art. 65i Personenbezogene Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen
- Art. 65j Schutz von minderjährigen Personen
- Art. 65k Protokollierung
- Art. 65l Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
- Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
- Art. 66 Strafvorschriften
- Art. 67 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 8 Schlussvorschriften
- Art. 68 Einschränkung von Grundrechten
- Art. 69 Übergangsvorschriften