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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Sommaire
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Grundsätze für Umweltprüfungen
- Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
- Art. 4 Umweltverträglichkeitsprüfung
- Art. 5 Feststellung der UVP-Pflicht
- Art. 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
- Art. 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben
- Art. 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
- Art. 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
- Art. 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
- Art. 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
- Art. 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
- Art. 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
- Art. 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
- Art. 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen
- Art. 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
- Art. 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau
- Art. 14d Bau von Radwegen an Bundesstraßen
- Art. 14e Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung für Verteidigung sowie für Verkehrs- und Energieinfrastruktur
- Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
- Art. 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
- Art. 16 UVP-Bericht
- Art. 17 Beteiligung anderer Behörden
- Art. 18 Beteiligung der Öffentlichkeit
- Art. 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit
- Art. 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung
- Art. 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit
- Art. 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens
- Art. 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
- Art. 24 Zusammenfassende Darstellung
- Art. 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
- Art. 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens
- Art. 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids
- Art. 28 Überwachung
- Abschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
- Art. 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen
- Art. 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen
- Art. 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde
- Art. 32 Verbundene Prüfverfahren
- Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
- Art. 33 Strategische Umweltprüfung
- Art. 34 Feststellung der SUP-Pflicht
- Art. 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
- Art. 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung
- Art. 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht
- Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
- Art. 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
- Art. 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens
- Art. 40 Umweltbericht
- Art. 41 Beteiligung anderer Behörden
- Art. 42 Beteiligung der Öffentlichkeit
- Art. 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung
- Art. 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms
- Art. 45 Überwachung
- Art. 46 Verbundene Prüfverfahren
- Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
- Art. 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
- Art. 48 Raumordnungspläne
- Art. 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung
- Art. 50 Bauleitpläne
- Art. 51 Bergrechtliche Verfahren
- Art. 52 Landschaftsplanungen
- Art. 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene
- Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
- Art. 54 Benachrichtigung eines anderen Staates
- Art. 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben
- Art. 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben
- Art. 57 Übermittlung des Bescheids
- Art. 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
- Art. 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
- Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung
- Art. 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
- Art. 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
- Art. 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
- Art. 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
- Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften
- Art. 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen
- Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
- Art. 65 Planfeststellung; Plangenehmigung
- Art. 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung
- Art. 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung
- Art. 67a Zulassung des vorzeitigen Baubeginns
- Art. 68 Überwachung
- Art. 69 Bußgeldvorschriften
- Teil 7 Schlussvorschriften
- Art. 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
- Art. 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
- Art. 72 Vermeidung von Interessenkonflikten
- Art. 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission
- Art. 74 Übergangsvorschrift