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UVPG · Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPG Art. 49Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung

Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen

En vigueurTexte officiel

In der Raumverträglichkeitsprüfung erfolgt die Prüfung der Umweltauswirkungen nur nach Maßgabe des Raumordnungsgesetzes. Die Umweltverträglichkeitsprüfung im nachfolgenden behördlichen Verfahren, das der Zulassungsentscheidung dient, umfasst eine vertiefte Prüfung der in der Raumverträglichkeitsprüfung nur überschlägig geprüften Umweltauswirkungen.