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Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
Sommaire
- Kapitel 1 Allgemeines
- Art. 1 Persönlicher Geltungsbereich, Dienstgradbezeichnungen
- Art. 2 Dienstliche Beurteilung
- Art. 3 Beurteilungsverfahren
- Art. 3a Referenzgruppen
- Art. 4 Ordnung der Laufbahnen
- Art. 5 Einstellung
- Art. 6 Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- Art. 7 Beförderung
- Art. 8 Dienstzeiterfordernisse
- Art. 9 Laufbahnbefähigung und Laufbahnwechsel
- Kapitel 2 Laufbahngruppe der Mannschaften
- Art. 10 Einstellung in eine Laufbahn der Mannschaften
- Art. 11 Beförderung der Mannschaften
- Art. 12 Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
- Unterabschnitt 1 Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
- Art. 13 Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter
- Art. 14 Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter
- Art. 15 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
- Art. 16 Aufstieg in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
- Unterabschnitt 2 Feldwebel
- Art. 17 Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
- Art. 18 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
- Art. 19 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
- Art. 20 Beförderung der Feldwebel
- Art. 21 Aufstieg in eine Laufbahn der Feldwebel
- Abschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
- Art. 22 Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- Unterabschnitt 1 Truppendienst
- Art. 23 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
- Art. 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
- Art. 25 Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung
- Art. 26 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere
- Art. 27 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
- Unterabschnitt 2 Sanitätsdienst
- Art. 28 Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter
- Art. 29 Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter
- Art. 30 Einstellung als Sanitätsoffizierin oder Sanitätsoffizier
- Art. 31 Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere
- Art. 32 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes
- Unterabschnitt 3 Militärmusikdienst
- Art. 33 Einstellung als Militärmusikoffizieranwärterin oder Militärmusikoffizieranwärter
- Art. 34 Beförderung der Militärmusikoffizieranwärterinnen und Militärmusikoffizieranwärter
- Art. 35 Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier
- Art. 36 Beförderung der Militärmusikoffizierinnen und Militärmusikoffiziere
- Art. 37 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes
- Unterabschnitt 4 Geoinformationsdienst der Bundeswehr
- Art. 38 Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter
- Art. 39 Beförderung der Geoinformationsoffizieranwärterinnen und Geoinformationsoffizieranwärter
- Art. 40 Einstellung als Geoinformationsoffizierin oder Geoinformationsoffizier
- Art. 41 Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere
- Art. 42 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr
- Unterabschnitt 5 Militärfachlicher Dienst
- Art. 43 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
- Art. 44 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
- Art. 45 Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes
- Art. 46 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- Art. 47 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- Abschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
- Art. 48 Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- Kapitel 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
- Art. 49 Verwaltungsvorschriften
- Art. 50 Ausnahmen
- Art. 51 Übergangsvorschriften