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Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
Содержание
- Kapitel 1 Allgemeines
- ст. 1 Persönlicher Geltungsbereich, Dienstgradbezeichnungen
- ст. 2 Dienstliche Beurteilung
- ст. 3 Beurteilungsverfahren
- ст. 3a Referenzgruppen
- ст. 4 Ordnung der Laufbahnen
- ст. 5 Einstellung
- ст. 6 Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- ст. 7 Beförderung
- ст. 8 Dienstzeiterfordernisse
- ст. 9 Laufbahnbefähigung und Laufbahnwechsel
- Kapitel 2 Laufbahngruppe der Mannschaften
- ст. 10 Einstellung in eine Laufbahn der Mannschaften
- ст. 11 Beförderung der Mannschaften
- ст. 12 Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
- Unterabschnitt 1 Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
- ст. 13 Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter
- ст. 14 Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter
- ст. 15 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
- ст. 16 Aufstieg in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
- Unterabschnitt 2 Feldwebel
- ст. 17 Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
- ст. 18 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
- ст. 19 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
- ст. 20 Beförderung der Feldwebel
- ст. 21 Aufstieg in eine Laufbahn der Feldwebel
- Abschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
- ст. 22 Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- Unterabschnitt 1 Truppendienst
- ст. 23 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
- ст. 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
- ст. 25 Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung
- ст. 26 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere
- ст. 27 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
- Unterabschnitt 2 Sanitätsdienst
- ст. 28 Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter
- ст. 29 Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter
- ст. 30 Einstellung als Sanitätsoffizierin oder Sanitätsoffizier
- ст. 31 Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere
- ст. 32 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes
- Unterabschnitt 3 Militärmusikdienst
- ст. 33 Einstellung als Militärmusikoffizieranwärterin oder Militärmusikoffizieranwärter
- ст. 34 Beförderung der Militärmusikoffizieranwärterinnen und Militärmusikoffizieranwärter
- ст. 35 Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier
- ст. 36 Beförderung der Militärmusikoffizierinnen und Militärmusikoffiziere
- ст. 37 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes
- Unterabschnitt 4 Geoinformationsdienst der Bundeswehr
- ст. 38 Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter
- ст. 39 Beförderung der Geoinformationsoffizieranwärterinnen und Geoinformationsoffizieranwärter
- ст. 40 Einstellung als Geoinformationsoffizierin oder Geoinformationsoffizier
- ст. 41 Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere
- ст. 42 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr
- Unterabschnitt 5 Militärfachlicher Dienst
- ст. 43 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
- ст. 44 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
- ст. 45 Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes
- ст. 46 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- ст. 47 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- Abschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
- ст. 48 Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- Kapitel 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
- ст. 49 Verwaltungsvorschriften
- ст. 50 Ausnahmen
- ст. 51 Übergangsvorschriften