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AT · Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002

Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002

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Inhalt

  1. § 0
  2. 1. Abschnitt Allgemeines
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. 2. Abschnitt Ausgangsmaterial
  6. § 3 Zulassung von Ausgangsmaterial
  7. § 4 „Quellengesichertes Vermehrungsgut“ – Herkunftsgebiete und Zulassungseinheiten
  8. § 5 „Ausgewähltes Vermehrungsgut“ – Herkunftsgebiete und Zulassungseinheiten
  9. § 6 Zulassung von Ausgangsmaterial für „Ausgewähltes Vermehrungsgut“
  10. § 7 „Qualifiziertes Vermehrungsgut“ – Zulassungseinheiten
  11. § 8 Zulassung von Ausgangsmaterial für „Qualifiziertes Vermehrungsgut“
  12. § 9 „Geprüftes Vermehrungsgut“ – Zulassungseinheiten
  13. § 10 Zulassung von Ausgangsmaterial für „Geprüftes Vermehrungsgut“
  14. § 11 Nationales Register für zugelassenes Ausgangsmaterial
  15. 3. Abschnitt Gewinnung von Vermehrungsgut
  16. § 12 Gewinnung von „Quellengesichertem Vermehrungsgut“
  17. § 13 Gewinnung von „Ausgewähltem Vermehrungsgut“
  18. § 14 Gewinnung von „Geprüftem Vermehrungsgut“
  19. § 15 Gewinnung von „Qualifiziertem“ und „Geprüftem Vermehrungsgut“ in Samenplantagen und Familieneltern
  20. § 16 Gewinnung von „Qualifiziertem“ und „Geprüftem“ Vermehrungsgut bei Klonen und Klongemischen
  21. 4. Abschnitt In-Verkehr-Bringung, Trennung und Kennzeichnung
  22. § 17 In-Verkehr-Bringung von Vermehrungsgut
  23. § 18 Trennung und Kennzeichnung
  24. § 19 Vermehrungsgut mit weniger strengen Anforderungen
  25. § 20 Vermengung von Saatgut
  26. § 21 Verschlossene Verpackungen
  27. § 22 Nicht forstliche Zwecke
  28. § 23 Begleiturkunden
  29. 5. Abschnitt Ein- und Ausfuhr
  30. § 24 Einfuhrbewilligung
  31. § 25 Einfuhr von Vermehrungsgut, das den Kategorien der Europäischen Gemeinschaft entspricht
  32. § 26 Vermehrungsgut mit weniger strengen Anforderungen
  33. § 27 Vermehrungsgut für nicht forstliche Zwecke
  34. § 28 Bewilligungsverfahren
  35. § 29 Einfuhrkontrolle von Saatgut
  36. § 30 Einfuhrkontrolle von Pflanzgut
  37. § 31 In-Verkehr-Bringen von eingeführtem Vermehrungsgut
  38. § 32 Behandlung von Vermehrungsgut, das zur Einfuhr nicht zugelassen ist
  39. § 33 Ausfuhr von Vermehrungsgut
  40. 6. Abschnitt Überwachung
  41. § 34 Anforderungen an Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe sowie Ernteunternehmer
  42. § 35 Betriebsaufzeichnungen
  43. § 36 Betriebskontrollen
  44. § 37 Kontrollbefugnisse
  45. § 38 Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  46. 7. Abschnitt Sonstige Bestimmungen
  47. § 39 Strafbestimmungen
  48. § 40 Anhänge
  49. § 41 Gebühren
  50. § 42 Anwendbarkeit der Bestimmungen anderer Rechtsvorschriften
  51. § 43 Aufhebung von Rechtsvorschriften
  52. § 44 Übergangsbestimmungen
  53. § 45 Behörden
  54. § 46 Vollzugsklausel
  55. § 47 Verordnungserlassung
  56. § 48 In-Kraft-Treten