AT · Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002
Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Ausgangsmaterial
- § 3 Zulassung von Ausgangsmaterial
- § 4 „Quellengesichertes Vermehrungsgut“ – Herkunftsgebiete und Zulassungseinheiten
- § 5 „Ausgewähltes Vermehrungsgut“ – Herkunftsgebiete und Zulassungseinheiten
- § 6 Zulassung von Ausgangsmaterial für „Ausgewähltes Vermehrungsgut“
- § 7 „Qualifiziertes Vermehrungsgut“ – Zulassungseinheiten
- § 8 Zulassung von Ausgangsmaterial für „Qualifiziertes Vermehrungsgut“
- § 9 „Geprüftes Vermehrungsgut“ – Zulassungseinheiten
- § 10 Zulassung von Ausgangsmaterial für „Geprüftes Vermehrungsgut“
- § 11 Nationales Register für zugelassenes Ausgangsmaterial
- 3. Abschnitt Gewinnung von Vermehrungsgut
- § 12 Gewinnung von „Quellengesichertem Vermehrungsgut“
- § 13 Gewinnung von „Ausgewähltem Vermehrungsgut“
- § 14 Gewinnung von „Geprüftem Vermehrungsgut“
- § 15 Gewinnung von „Qualifiziertem“ und „Geprüftem Vermehrungsgut“ in Samenplantagen und Familieneltern
- § 16 Gewinnung von „Qualifiziertem“ und „Geprüftem“ Vermehrungsgut bei Klonen und Klongemischen
- 4. Abschnitt In-Verkehr-Bringung, Trennung und Kennzeichnung
- § 17 In-Verkehr-Bringung von Vermehrungsgut
- § 18 Trennung und Kennzeichnung
- § 19 Vermehrungsgut mit weniger strengen Anforderungen
- § 20 Vermengung von Saatgut
- § 21 Verschlossene Verpackungen
- § 22 Nicht forstliche Zwecke
- § 23 Begleiturkunden
- 5. Abschnitt Ein- und Ausfuhr
- § 24 Einfuhrbewilligung
- § 25 Einfuhr von Vermehrungsgut, das den Kategorien der Europäischen Gemeinschaft entspricht
- § 26 Vermehrungsgut mit weniger strengen Anforderungen
- § 27 Vermehrungsgut für nicht forstliche Zwecke
- § 28 Bewilligungsverfahren
- § 29 Einfuhrkontrolle von Saatgut
- § 30 Einfuhrkontrolle von Pflanzgut
- § 31 In-Verkehr-Bringen von eingeführtem Vermehrungsgut
- § 32 Behandlung von Vermehrungsgut, das zur Einfuhr nicht zugelassen ist
- § 33 Ausfuhr von Vermehrungsgut
- 6. Abschnitt Überwachung
- § 34 Anforderungen an Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe sowie Ernteunternehmer
- § 35 Betriebsaufzeichnungen
- § 36 Betriebskontrollen
- § 37 Kontrollbefugnisse
- § 38 Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- 7. Abschnitt Sonstige Bestimmungen
- § 39 Strafbestimmungen
- § 40 Anhänge
- § 41 Gebühren
- § 42 Anwendbarkeit der Bestimmungen anderer Rechtsvorschriften
- § 43 Aufhebung von Rechtsvorschriften
- § 44 Übergangsbestimmungen
- § 45 Behörden
- § 46 Vollzugsklausel
- § 47 Verordnungserlassung
- § 48 In-Kraft-Treten