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Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002 · Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002

§ 29 Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002Einfuhrkontrolle von Saatgut

5. Abschnitt Ein- und Ausfuhr

In KraftAmtlicher Text

Die Einfuhrbewilligung bildet bei der Überführung von Saatgut in den zollrechtlich freien Verkehr eine erforderliche Unterlage zur Anmeldung gemäß Art. 163 des Zollkodex.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2016-05-01