Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002 · Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002
§ 42 Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002Anwendbarkeit der Bestimmungen anderer Rechtsvorschriften
7. Abschnitt Sonstige Bestimmungen
Verweise in diesem Bundesgesetz auf andere Rechtsvorschriften sind als Verweis auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2014-01-01