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Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
Sommaire
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Einschränkungen des Anwendungsbereichs
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Grundlegende Anforderungen an Funkanlagen
- Art. 4a Erwerb von Funkanlagen ohne Ladenetzteil
- Art. 5 Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen von Funkanlagen und Software
- Art. 6 Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien
- Art. 7 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme und Nutzung
- Art. 8 Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
- Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- Art. 9 Allgemeine Pflichten des Herstellers
- Art. 10 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- Art. 11 Bevollmächtigter des Herstellers
- Art. 12 Allgemeine Pflichten des Einführers
- Art. 13 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- Art. 14 Pflichten des Händlers
- Art. 15 Einführer oder Händler als Hersteller
- Art. 16 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 3 Konformität von Funkanlagen
- Art. 17 Konformitätsvermutung bei Funkanlagen
- Art. 18 Konformitätsbewertungsverfahren
- Art. 19 CE-Kennzeichnung von Funkanlagen
- Art. 20 Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
- Art. 21 Technische Unterlagen
- Abschnitt 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- Art. 22 Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 4a Notfallverfahren
- Art. 22a Anwendung der Notfallverfahren
- Art. 22b Vorrangigkeit der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Funkanlagen
- Art. 22c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren bei Notfallverfahren
- Art. 22d Konformitätsvermutung im Notfallmodus für den Binnenmarkt
- Art. 22e Vorrangigkeit der Marktüberwachung im Notfallmodus für den Binnenmarkt
- Unterabschnitt 1 Zuständigkeiten und Befugnisse
- Art. 23 Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur
- Unterabschnitt 2 Marktüberwachung, Schutz von Personen
- Art. 24 Maßnahmen bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht oder die grundlegende Anforderungen nicht erfüllen
- Art. 25 Maßnahmen bei nichtkonformen Funkanlagen
- Art. 26 Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
- Art. 27 Maßnahmen bei fehlerhaften technischen Unterlagen
- Art. 28 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
- Art. 29 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht
- Art. 30 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
- Art. 31 Auskunftsrechte
- Art. 32 Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern
- Unterabschnitt 3 Schnittstellenbeschreibung
- Art. 33 Bereitstellung von Schnittstellenbeschreibungen durch die Bundesnetzagentur
- Unterabschnitt 4 Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren
- Art. 34 Zwangsgeld
- Art. 35 Beiträge, Verordnungsermächtigung
- Art. 36 Vorverfahren
- Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
- Art. 37 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
- Art. 38 Übergangsbestimmung