FuAG · Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
FuAG Art. 17Konformitätsvermutung bei Funkanlagen
Abschnitt 3 Konformität von Funkanlagen
Stimmt eine Funkanlage mit den einschlägigen harmonisierten Normen oder Teilen davon, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, überein, so wird widerleglich vermutet, dass die Funkanlage den von diesen Normen oder Teilen dieser Normen abgedeckten Anforderungen des § 4 genügt.