Gewährung eines Zweckzuschusses an die L · Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen § 4 Gewährung eines Zweckzuschusses an die L En vigueurTexte officiel Die Länder berichten dem Bund bis 31. Dezember 2024 über die Verwendung der Mittel. Cité par Gewährung eines Zweckzuschusses an die L § 3 ← Précédent · § 3 Sommaire § 5 · Suivant →