Gewährung eines Zweckzuschusses an die L · Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen § 4 Gewährung eines Zweckzuschusses an die L ДействуетОфициальный текст Die Länder berichten dem Bund bis 31. Dezember 2024 über die Verwendung der Mittel. Цитируется в Gewährung eines Zweckzuschusses an die L § 3 ← Предыдущая · § 3 Содержание § 5 · Следующая →