Gewährung eines Zweckzuschusses an die L · Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen § 4 Gewährung eines Zweckzuschusses an die L In KraftAmtlicher Text Die Länder berichten dem Bund bis 31. Dezember 2024 über die Verwendung der Mittel. Zitiert von Gewährung eines Zweckzuschusses an die L § 3 ← Vorherige · § 3 Inhalt § 5 · Nächste →