Gewährung eines Zweckzuschusses an die L · Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen § 4 Gewährung eines Zweckzuschusses an die L В силаОфициален текст Die Länder berichten dem Bund bis 31. Dezember 2024 über die Verwendung der Mittel. Цитиран от Gewährung eines Zweckzuschusses an die L § 3 ← Предишен · § 3 Съдържание § 5 · Следващ →