Gewährung eines Zweckzuschusses an die L · Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen § 4 Gewährung eines Zweckzuschusses an die L In forceOfficial text Die Länder berichten dem Bund bis 31. Dezember 2024 über die Verwendung der Mittel. Cited by Gewährung eines Zweckzuschusses an die L § 3 ← Previous · § 3 Contents § 5 · Next →