Gewährung eines Zweckzuschusses an die L · Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen § 4 Gewährung eines Zweckzuschusses an die L Van krachtOfficiële tekst Die Länder berichten dem Bund bis 31. Dezember 2024 über die Verwendung der Mittel. Geciteerd door Gewährung eines Zweckzuschusses an die L § 3 ← Vorige · § 3 Inhoud § 5 · Volgende →