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Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend
Contents
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 1a Formvorgaben
- Art. 2 Kind, Jugendlicher
- Art. 3 Arbeitgeber
- Art. 4 Arbeitszeit
- Zweiter Abschnitt Beschäftigung von Kindern
- Art. 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern
- Art. 6 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen
- Art. 7 Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern
- Erster Titel Arbeitszeit und Freizeit
- Art. 8 Dauer der Arbeitszeit
- Art. 9 Berufsschule
- Art. 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
- Art. 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
- Art. 12 Schichtzeit
- Art. 13 Tägliche Freizeit
- Art. 14 Nachtruhe
- Art. 15 Fünf-Tage-Woche
- Art. 16 Samstagsruhe
- Art. 17 Sonntagsruhe
- Art. 18 Feiertagsruhe
- Art. 19 Urlaub
- Art. 20 Binnenschiffahrt
- Art. 21 Ausnahmen in besonderen Fällen
- Art. 21a Abweichende Regelungen
- Art. 21b
- Zweiter Titel Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
- Art. 22 Gefährliche Arbeiten
- Art. 23 Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten
- Art. 24 Arbeiten unter Tage
- Art. 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen
- Art. 26 Ermächtigungen
- Art. 27 Behördliche Anordnungen und Ausnahmen
- Dritter Titel Sonstige Pflichten des Arbeitgebers
- Art. 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
- Art. 28a Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Art. 29 Unterweisung über Gefahren
- Art. 30 Häusliche Gemeinschaft
- Art. 31 Züchtigungsverbot, Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak
- Vierter Titel Gesundheitliche Betreuung
- Art. 32 Erstuntersuchung
- Art. 33 Erste Nachuntersuchung
- Art. 34 Weitere Nachuntersuchungen
- Art. 35 Außerordentliche Nachuntersuchung
- Art. 36 Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers
- Art. 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen
- Art. 38 Ergänzungsuntersuchung
- Art. 39 Mitteilung, Bescheinigung
- Art. 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk
- Art. 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen
- Art. 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde
- Art. 43 Freistellung für Untersuchungen
- Art. 44 Kosten der Untersuchungen
- Art. 45 Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte
- Art. 46 Ermächtigungen
- Erster Titel Aushänge und Verzeichnisse
- Art. 47 Bekanntgabe des Gesetzes und der Aufsichtsbehörde
- Art. 48 Information über Arbeitszeit und Pausen
- Art. 49 Verzeichnisse der Jugendlichen
- Art. 50 Auskunft, Vorlage der Verzeichnisse
- Zweiter Titel Aufsicht
- Art. 51 Aufsichtsbehörde, Besichtigungsrechte und Berichtspflicht
- Art. 53 Mitteilung über Verstöße
- Art. 54 Ausnahmebewilligungen
- Dritter Titel Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz
- Art. 55 Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz
- Art. 56 Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der Aufsichtsbehörde
- Art. 57 Aufgaben der Ausschüsse
- Fünfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
- Art. 58 Bußgeld- und Strafvorschriften
- Art. 59 Bußgeldvorschriften
- Art. 60 Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Sechster Abschnitt Schlußvorschriften
- Art. 61 Beschäftigung von Jugendlichen auf Kauffahrteischiffen
- Art. 62 Beschäftigung im Vollzug einer Freiheitsentziehung
- Art. 72 Inkrafttreten