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Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
Sommaire
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes
- Art. 1a Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespendeausweise
- Art. 2a Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
- Abschnitt 2 Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
- Art. 3 Entnahme mit Einwilligung des Spenders
- Art. 4 Entnahme mit Zustimmung anderer Personen
- Art. 4a Entnahme bei toten Embryonen und Föten
- Art. 5 Nachweisverfahren
- Art. 6 Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders
- Art. 7 Datenverarbeitung, Auskunftspflicht
- Abschnitt 3 Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
- Art. 8 Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
- Art. 8a Lebendspendekommissionen
- Art. 8b Entnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen
- Art. 8c Entnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen
- Art. 8d Entnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung
- Abschnitt 3a Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
- Art. 8e Besondere Pflichten der Gewebeeinrichtungen
- Art. 8f Untersuchungslabore
- Art. 8g Meldung bestimmter Gewebeeinrichtungen
- Abschnitt 4 Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
- Art. 9 Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende
- Art. 9a Entnahmekrankenhäuser
- Art. 9b Transplantationsbeauftragte
- Art. 10 Transplantationszentren
- Art. 10a Organ- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport
- Art. 11 Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle
- Art. 12 Organvermittlung, Vermittlungsstelle, Stelle zur Vermittlung von Nieren im Rahmen der Überkreuzlebendnierenspende
- Art. 12a Angehörigenbetreuung
- Abschnitt 5 Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
- Art. 13 Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
- Art. 13a Dokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- Art. 13b Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben
- Art. 13c Rückverfolgungsverfahren bei Geweben
- Art. 14 Datenschutz
- Art. 15 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
- Abschnitt 5a Transplantationsregister
- Art. 15a Zweck des Transplantationsregisters
- Art. 15b Transplantationsregisterstelle
- Art. 15c Vertrauensstelle
- Art. 15d Fachbeirat
- Art. 15e Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle
- Art. 15f Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle
- Art. 15g Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch
- Art. 15h Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
- Art. 15i Verordnungsermächtigungen
- Abschnitt 5b Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
- Art. 16 Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organen
- Art. 16a Verordnungsermächtigung
- Art. 16b Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung
- Abschnitt 6 Verbotsvorschriften
- Art. 17 Verbot des Organ- und Gewebehandels
- Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
- Art. 18 Organ- und Gewebehandel
- Art. 19 Weitere Strafvorschriften
- Art. 20 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 8 Schlussvorschriften
- Art. 21 Zuständige Bundesoberbehörde
- Art. 22 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
- Art. 23 Bundeswehr
- Art. 24
- Art. 25 Übergangsregelung
- Art. 26 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)