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Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes
- чл. 1a Begriffsbestimmungen
- чл. 2 Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespendeausweise
- чл. 2a Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
- Abschnitt 2 Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
- чл. 3 Entnahme mit Einwilligung des Spenders
- чл. 4 Entnahme mit Zustimmung anderer Personen
- чл. 4a Entnahme bei toten Embryonen und Föten
- чл. 5 Nachweisverfahren
- чл. 6 Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders
- чл. 7 Datenverarbeitung, Auskunftspflicht
- Abschnitt 3 Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
- чл. 8 Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
- чл. 8a Lebendspendekommissionen
- чл. 8b Entnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen
- чл. 8c Entnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen
- чл. 8d Entnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung
- Abschnitt 3a Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
- чл. 8e Besondere Pflichten der Gewebeeinrichtungen
- чл. 8f Untersuchungslabore
- чл. 8g Meldung bestimmter Gewebeeinrichtungen
- Abschnitt 4 Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
- чл. 9 Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende
- чл. 9a Entnahmekrankenhäuser
- чл. 9b Transplantationsbeauftragte
- чл. 10 Transplantationszentren
- чл. 10a Organ- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport
- чл. 11 Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle
- чл. 12 Organvermittlung, Vermittlungsstelle, Stelle zur Vermittlung von Nieren im Rahmen der Überkreuzlebendnierenspende
- чл. 12a Angehörigenbetreuung
- Abschnitt 5 Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
- чл. 13 Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
- чл. 13a Dokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- чл. 13b Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben
- чл. 13c Rückverfolgungsverfahren bei Geweben
- чл. 14 Datenschutz
- чл. 15 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
- Abschnitt 5a Transplantationsregister
- чл. 15a Zweck des Transplantationsregisters
- чл. 15b Transplantationsregisterstelle
- чл. 15c Vertrauensstelle
- чл. 15d Fachbeirat
- чл. 15e Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle
- чл. 15f Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle
- чл. 15g Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch
- чл. 15h Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
- чл. 15i Verordnungsermächtigungen
- Abschnitt 5b Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
- чл. 16 Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organen
- чл. 16a Verordnungsermächtigung
- чл. 16b Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung
- Abschnitt 6 Verbotsvorschriften
- чл. 17 Verbot des Organ- und Gewebehandels
- Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
- чл. 18 Organ- und Gewebehandel
- чл. 19 Weitere Strafvorschriften
- чл. 20 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 8 Schlussvorschriften
- чл. 21 Zuständige Bundesoberbehörde
- чл. 22 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
- чл. 23 Bundeswehr
- чл. 24
- чл. 25 Übergangsregelung
- чл. 26 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)