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Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben

В сила54 членаТекстът е проверен на 24.10.2026

Съдържание

  1. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
  2. чл. 1 Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes
  3. чл. 1a Begriffsbestimmungen
  4. чл. 2 Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespendeausweise
  5. чл. 2a Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
  6. Abschnitt 2 Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
  7. чл. 3 Entnahme mit Einwilligung des Spenders
  8. чл. 4 Entnahme mit Zustimmung anderer Personen
  9. чл. 4a Entnahme bei toten Embryonen und Föten
  10. чл. 5 Nachweisverfahren
  11. чл. 6 Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders
  12. чл. 7 Datenverarbeitung, Auskunftspflicht
  13. Abschnitt 3 Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
  14. чл. 8 Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
  15. чл. 8a Lebendspendekommissionen
  16. чл. 8b Entnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen
  17. чл. 8c Entnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen
  18. чл. 8d Entnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung
  19. Abschnitt 3a Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
  20. чл. 8e Besondere Pflichten der Gewebeeinrichtungen
  21. чл. 8f Untersuchungslabore
  22. чл. 8g Meldung bestimmter Gewebeeinrichtungen
  23. Abschnitt 4 Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
  24. чл. 9 Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende
  25. чл. 9a Entnahmekrankenhäuser
  26. чл. 9b Transplantationsbeauftragte
  27. чл. 10 Transplantationszentren
  28. чл. 10a Organ- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport
  29. чл. 11 Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle
  30. чл. 12 Organvermittlung, Vermittlungsstelle, Stelle zur Vermittlung von Nieren im Rahmen der Überkreuzlebendnierenspende
  31. чл. 12a Angehörigenbetreuung
  32. Abschnitt 5 Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
  33. чл. 13 Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
  34. чл. 13a Dokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
  35. чл. 13b Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben
  36. чл. 13c Rückverfolgungsverfahren bei Geweben
  37. чл. 14 Datenschutz
  38. чл. 15 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
  39. Abschnitt 5a Transplantationsregister
  40. чл. 15a Zweck des Transplantationsregisters
  41. чл. 15b Transplantationsregisterstelle
  42. чл. 15c Vertrauensstelle
  43. чл. 15d Fachbeirat
  44. чл. 15e Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle
  45. чл. 15f Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle
  46. чл. 15g Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch
  47. чл. 15h Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
  48. чл. 15i Verordnungsermächtigungen
  49. Abschnitt 5b Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
  50. чл. 16 Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organen
  51. чл. 16a Verordnungsermächtigung
  52. чл. 16b Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung
  53. Abschnitt 6 Verbotsvorschriften
  54. чл. 17 Verbot des Organ- und Gewebehandels
  55. Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
  56. чл. 18 Organ- und Gewebehandel
  57. чл. 19 Weitere Strafvorschriften
  58. чл. 20 Bußgeldvorschriften
  59. Abschnitt 8 Schlussvorschriften
  60. чл. 21 Zuständige Bundesoberbehörde
  61. чл. 22 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
  62. чл. 23 Bundeswehr
  63. чл. 24
  64. чл. 25 Übergangsregelung
  65. чл. 26 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)