Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

DE · NotSanG

Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters

En vigueur34 articlesTexte vérifié le 24.10.2026

Sommaire

  1. Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  2. Art. 1 Führen der Berufsbezeichnung
  3. Art. 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
  4. Art. 2a Eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
  5. Art. 3 Unterrichtungspflichten
  6. Art. 3a Vorwarnmechanismus
  7. Abschnitt 2 Ausbildung
  8. Art. 4 Ausbildungsziel
  9. Art. 5 Dauer und Struktur der Ausbildung
  10. Art. 6 Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen
  11. Art. 7 Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben
  12. Art. 8 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
  13. Art. 9 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
  14. Art. 10 Anrechnung von Fehlzeiten
  15. Art. 11 Verordnungsermächtigung
  16. Abschnitt 3 Ausbildungsverhältnis
  17. Art. 12 Ausbildungsvertrag
  18. Art. 13 Pflichten des Ausbildungsträgers
  19. Art. 14 Pflichten der Schülerin oder des Schülers
  20. Art. 15 Ausbildungsvergütung
  21. Art. 16 Probezeit
  22. Art. 17 Ende des Ausbildungsverhältnisses
  23. Art. 18 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
  24. Art. 19 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
  25. Art. 20 Nichtigkeit von Vereinbarungen
  26. Art. 21 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts
  27. Abschnitt 4 Erbringen von Dienstleistungen
  28. Art. 22 Dienstleistungserbringende Personen
  29. Art. 23 Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde
  30. Art. 24 Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde
  31. Art. 25 Bescheinigungen der zuständigen Behörde
  32. Art. 26 Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten
  33. Abschnitt 5 Zuständigkeiten
  34. Art. 27 Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden
  35. Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
  36. Art. 28 Bußgeldvorschriften
  37. Abschnitt 7 Anwendungs- und Übergangsvorschriften
  38. Art. 29 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
  39. Art. 30 Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  40. Art. 31 Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen
  41. Art. 32 Übergangsvorschriften