DE · NotSanG
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters
Съдържание
- Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- чл. 1 Führen der Berufsbezeichnung
- чл. 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
- чл. 2a Eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
- чл. 3 Unterrichtungspflichten
- чл. 3a Vorwarnmechanismus
- Abschnitt 2 Ausbildung
- чл. 4 Ausbildungsziel
- чл. 5 Dauer und Struktur der Ausbildung
- чл. 6 Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen
- чл. 7 Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben
- чл. 8 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
- чл. 9 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
- чл. 10 Anrechnung von Fehlzeiten
- чл. 11 Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 3 Ausbildungsverhältnis
- чл. 12 Ausbildungsvertrag
- чл. 13 Pflichten des Ausbildungsträgers
- чл. 14 Pflichten der Schülerin oder des Schülers
- чл. 15 Ausbildungsvergütung
- чл. 16 Probezeit
- чл. 17 Ende des Ausbildungsverhältnisses
- чл. 18 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
- чл. 19 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
- чл. 20 Nichtigkeit von Vereinbarungen
- чл. 21 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts
- Abschnitt 4 Erbringen von Dienstleistungen
- чл. 22 Dienstleistungserbringende Personen
- чл. 23 Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde
- чл. 24 Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde
- чл. 25 Bescheinigungen der zuständigen Behörde
- чл. 26 Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten
- Abschnitt 5 Zuständigkeiten
- чл. 27 Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden
- Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
- чл. 28 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 7 Anwendungs- und Übergangsvorschriften
- чл. 29 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
- чл. 30 Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- чл. 31 Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen
- чл. 32 Übergangsvorschriften