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BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

BRAO Art. 117Keine Verhaftung des Rechtsanwalts

Erster Unterabschnitt Allgemeine Verfahrensregeln

En vigueurTexte officiel

Der Rechtsanwalt darf zur Durchführung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens weder vorläufig festgenommen noch verhaftet oder vorgeführt werden. Er kann nicht zur Vorbereitung eines Gutachtens über seinen psychischen Zustand in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht werden.