BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO ст. 117Keine Verhaftung des Rechtsanwalts
Erster Unterabschnitt Allgemeine Verfahrensregeln
Der Rechtsanwalt darf zur Durchführung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens weder vorläufig festgenommen noch verhaftet oder vorgeführt werden. Er kann nicht zur Vorbereitung eines Gutachtens über seinen psychischen Zustand in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht werden.