DE · 2. BMeldDÜV
Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes
Sommaire
- Art. 1 Allgemeines
- Art. 2 Verfahren der Datenübermittlung
- Art. 3 Standards der Datenübermittlung
- Art. 4 Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Art. 6 Datenübermittlungen an die Datenstelle der Rentenversicherung
- Art. 7 Datenübermittlung an das Bundeszentralregister
- Art. 8 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
- Art. 9 Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern
- Art. 11 Datenübermittlung an das Ausländerzentralregister
- Art. 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten