2. BMeldDÜV Art. 7Datenübermittlung an das Bundeszentralregister
Die Meldebehörden übermitteln gemäß § 20a des Bundeszentralregistergesetzes nach einer Namensänderung oder Änderung des Geburtsdatums dem Bundeszentralregister zur Aktualisierung der dort über eine Person gespeicherten Daten unverzüglich folgende Daten der Person (Zentralregistermitteilung): Blattnummer des DSMeld (Datenblatt)
1.
Familienname
0101a,
2.
frühere Namen
0201a, 0203a,
3.
Vornamen
0301 bis 0303,
4.
Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
0601 bis 0603,
5.
derzeitige Anschrift
1201 bis 1203, 1205 bis 1212,
6.
Datum des zugrunde liegenden Rechtsaktes
0205, 0304,
7.
Bezeichnung und Aktenzeichen der Behörde, die die Änderung veranlasst hat
0206, 0305.
Im Falle einer Änderung des Geburtsdatums ist das bisherige Geburtsdatum ebenfalls zu übermitteln.