2. BMeldDÜV Art. 6Datenübermittlungen an die Datenstelle der Rentenversicherung
(1) Die Meldebehörden übermitteln gemäß § 150 Absatz 1 sowie § 196 Absatz 2 und 2a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch der Datenstelle der Rentenversicherung Daten 1.
zur Prüfung möglicher Leistungsansprüche,
2.
zur Vermeidung unrechtmäßiger Erbringung von Geldleistungen,
3.
zur Aktualisierung von Versicherten- und Mitgliederbeständen oder
4.
zur Aktualisierung der bei den Trägern der Rentenversicherung gespeicherten Daten.
Nach Speicherung einer Geburt, einer erstmaligen Erfassung einer Person aus sonstigen Gründen, einer Namensänderung, einer Änderung der Anschrift, des Geschlechts, des Doktorgrades, des Geburtsdatums, des Geburtsorts, einer Eheschließung, einer Begründung einer Lebenspartnerschaft, eines Wegzugs in das Ausland oder im Sterbefall werden unverzüglich folgende Daten übermittelt (Rentenversicherungsmitteilung): Blattnummer des DSMeld (Datenblatt)
1.
Familienname
0101a bis 0105a,
2.
frühere Namen
0201a, 0203a,
3.
Vornamen
0301 bis 0303,
4.
Doktorgrad
0401,
5.
Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
0601 bis 0603,
6.
Geschlecht
0701,
7.
derzeitige Anschrift
1200 bis 1212,
7a.
bei Wegzug in das Ausland, soweit möglich, die Zuzugsanschrift im Ausland und der Staat
1232, 1233,
8.
bei Änderung der Anschrift die letzte frühere Anschrift
1200 bis 1212, 1213a,
9.
Datum der letzten Eheschließung oder der letzten Begründung einer Lebenspartnerschaft
1402,
10.
Sterbedatum
1901.
(2) Die Meldebehörden übermitteln zur Durchführung der Versicherung wegen Kindererziehung neben der Mitteilung der Geburt des Kindes nach Absatz 1 eine Mitteilung über die Mutter mit den entsprechenden Daten nach Absatz 1 sowie bei Mehrlingsgeburten die Anzahl der geborenen Kinder, sonst die Zahl 1 (Geburtsmitteilung).
(3) Im Sterbefall übermitteln die Meldebehörden der Datenstelle der Rentenversicherung zusätzlich zu den Daten nach Absatz 1: Blattnummer des DSMeld (Datenblatt)
1.
Ehegatte – Familienname
1501a,
2.
Ehegatte – Vornamen
1503,
3.
Ehegatte – Geburtsdatum
1505,
4.
Ehegatte – derzeitige Anschrift der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
1200 bis 1212, 1232, 1233,
5.
Lebenspartner – Familienname
1517a,
6.
Lebenspartner – Vornamen
1519,
7.
Lebenspartner – Geburtsdatum
1521,
8.
Lebenspartner – derzeitige Anschrift der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
1200 bis 1212, 1232, 1233.