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DE · 2. BMeldDÜV

Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes

In Kraft10 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. Art. 1 Allgemeines
  2. Art. 2 Verfahren der Datenübermittlung
  3. Art. 3 Standards der Datenübermittlung
  4. Art. 4 Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
  5. Art. 6 Datenübermittlungen an die Datenstelle der Rentenversicherung
  6. Art. 7 Datenübermittlung an das Bundeszentralregister
  7. Art. 8 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
  8. Art. 9 Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern
  9. Art. 11 Datenübermittlung an das Ausländerzentralregister
  10. Art. 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten