DE · WindSeeG
Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See
Contents
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
- Art. 2 Anwendungsbereich
- Art. 2a Ausschreibungsvolumen, Verteilung auf Gebotstermine
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 1 Flächenentwicklungsplan
- Art. 4 Zweck des Flächenentwicklungsplans
- Art. 5 Gegenstand des Flächenentwicklungsplans
- Art. 6 Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans
- Art. 7 Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan
- Art. 8 Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans
- Art. 8a Erklärung bestehender Gebiete zu Beschleunigungsflächen
- Abschnitt 2 Zentrale Voruntersuchung von Flächen
- Art. 9 Ziel der zentralen Voruntersuchung von Flächen
- Art. 10 Gegenstand und Umfang der zentralen Voruntersuchung von Flächen
- Art. 10a Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von zentral voruntersuchten Flächen
- Art. 10b Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von nicht zentral voruntersuchten Flächen
- Art. 11 Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen
- Art. 12 Verfahren zur zentralen Voruntersuchung von Flächen
- Art. 13 Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 14 Wettbewerbliche Bestimmung des Zuschlagsberechtigten
- Art. 14a Ergänzende Kapazitätszuweisung
- Art. 15 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
- Abschnitt 2 Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen
- Art. 16 Bekanntmachung der Ausschreibungen
- Art. 17 Anforderungen an Gebote
- Art. 18 Sicherheit
- Art. 19 Höchstwert
- Art. 20 Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert
- Art. 21 Dynamisches Gebotsverfahren
- Art. 22 Nähere Ausgestaltung des dynamischen Gebotsverfahrens
- Art. 23 Zweite Gebotskomponente
- Art. 24 Rechtsfolgen des Zuschlags
- Art. 25 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
- Abschnitt 3 Ausschreibungen für bestehende Projekte
- Art. 26 Ausschreibungen für bestehende Projekte
- Art. 27 Ausschreibungsvolumen
- Art. 28 Planung der Offshore-Anbindungsleitungen
- Art. 29 Bekanntmachung der Ausschreibungen
- Art. 30 Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte
- Art. 31 Anforderungen an Gebote
- Art. 32 Sicherheit
- Art. 33 Höchstwert
- Art. 34 Zuschlagsverfahren
- Art. 35 Flächenbezug des Zuschlags
- Art. 36 Zuschlagswert und anzulegender Wert
- Art. 37 Rechtsfolgen des Zuschlags
- Art. 38 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
- Unterabschnitt 1 Besondere Ausschreibungsbedingungen
- Art. 50 Bekanntmachung der Ausschreibung
- Art. 51 Anforderungen an Gebote
- Art. 52 Sicherheit
- Art. 53 Bewertung der Gebote, Kriterien
- Art. 54 Zuschlagsverfahren
- Art. 55 Rechtsfolgen des Zuschlags
- Art. 56 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
- Unterabschnitt 2 Bestimmungen zur Zahlung
- Art. 57 Zweckbindung der Zahlungen
- Art. 58 Meeresnaturschutz-, Fischerei- und Transformationskomponente
- Art. 59 Stromkostensenkungskomponente
- Abschnitt 6 Eintrittsrecht für bestehende Projekte
- Art. 60 Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts
- Art. 61 Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts
- Art. 62 Datenüberlassung und Verzichtserklärung
- Art. 63 Ausübung des Eintrittsrechts
- Art. 64 Rechtsfolgen des Eintritts
- Teil 4 Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung der Energie
- Art. 65 Geltungsbereich von Teil 4
- Abschnitt 1 Zulassung von Einrichtungen
- Art. 66 Planfeststellung und Plangenehmigung
- Art. 67 Verhältnis der Planfeststellung und der Plangenehmigung zu den Ausschreibungen
- Art. 68 Planfeststellungsverfahren
- Art. 69 Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
- Art. 70 Plangenehmigung
- Art. 70a Plangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See auf Beschleunigungsflächen
- Art. 70b Vorhaben in Infrastrukturgebieten
- Art. 71 Vorläufige Anordnung
- Art. 72 Umweltverträglichkeitsprüfung; marine Biotope
- Art. 72a Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
- Art. 72b Ausnahmeregelung nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/1991
- Art. 73 Veränderungssperre
- Art. 74 Sicherheitszonen
- Art. 75 Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen
- Art. 76 Rechtsbehelfe
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 77 Pflichten der verantwortlichen Personen
- Art. 78 Verantwortliche Personen
- Art. 79 Überwachung der Einrichtungen
- Art. 80 Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung
- Unterabschnitt 2 Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See
- Art. 81 Realisierungsfristen
- Art. 82 Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen
- Art. 83 Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen
- Art. 84 Rückgabe von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen
- Art. 85 Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen
- Art. 86 Rechtsfolgen der Änderung oder Neuerteilung von Planfeststellungsbeschlüssen oder Plangenehmigungen
- Art. 87 Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen
- Art. 88 Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen
- Art. 89 Austausch von Windenergieanlagen auf See
- Art. 90 Nachnutzung; Verpflichtungserklärung
- Art. 91 Nutzung von Unterlagen
- Abschnitt 3 Sonstige Energiegewinnung
- Art. 92 Ausschreibung der Bereiche zur sonstigen Energiegewinnung
- Teil 5 Besondere Bestimmungen für Pilotwindenergieanlagen auf See und Testfelder
- Art. 93 Feststellung einer Pilotwindenergieanlage auf See
- Art. 94 Zahlungsanspruch für Strom aus Pilotwindenergieanlagen auf See
- Art. 95 Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung
- Teil 6 Sonstige Bestimmungen
- Art. 96 Verordnungsermächtigung
- Art. 96a Verordnungsermächtigung zur Einführung von Industriestrompreisen
- Art. 97 Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte
- Art. 98 Bekanntmachungen und Unterrichtungen
- Art. 99 Verwaltungsvollstreckung
- Art. 100 Bußgeldvorschriften
- Art. 101 Gebühren und Auslagen; Subdelegation
- Art. 102 Übergangsbestimmungen
- Art. 103 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur
- Art. 104 Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Art. 105 Durchführung von Terminen