DE · SGB 7
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
Contents
- Erster Abschnitt Aufgaben der Unfallversicherung
- Art. 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
- Zweiter Abschnitt Versicherter Personenkreis
- Art. 2 Versicherung kraft Gesetzes
- Art. 3 Versicherung kraft Satzung
- Art. 4 Versicherungsfreiheit
- Art. 5 Versicherungsbefreiung
- Art. 6 Freiwillige Versicherung
- Dritter Abschnitt Versicherungsfall
- Art. 7 Begriff
- Art. 8 Arbeitsunfall
- Art. 9 Berufskrankheit
- Art. 10 Erweiterung in der See- und Binnenschiffahrt
- Art. 11 Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls
- Art. 12 Versicherungsfall einer Leibesfrucht
- Art. 12a Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe
- Art. 13 Sachschäden bei Hilfeleistungen
- Zweites Kapitel Prävention
- Art. 14 Grundsatz
- Art. 15 Unfallverhütungsvorschriften
- Art. 16 Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen
- Art. 17 Überwachung und Beratung
- Art. 18 Aufsichtspersonen
- Art. 19 Befugnisse der Aufsichtspersonen
- Art. 20 Zusammenarbeit mit Dritten
- Art. 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten
- Art. 22 Sicherheitsbeauftragte
- Art. 23 Aus- und Fortbildung
- Art. 24 Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
- Art. 25 Bericht gegenüber dem Bundestag
- Erster Unterabschnitt Anspruch und Leistungsarten
- Art. 26 Grundsatz
- Zweiter Unterabschnitt Heilbehandlung
- Art. 27 Umfang der Heilbehandlung, Anschluss an die Telematikinfrastruktur
- Art. 27a Nutzung der Telematikinfrastruktur
- Art. 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
- Art. 29 Arznei- und Verbandmittel
- Art. 30 Heilmittel
- Art. 31 Hilfsmittel
- Art. 32 Häusliche Krankenpflege
- Art. 33 Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
- Art. 34 Durchführung der Heilbehandlung
- Dritter Unterabschnitt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Art. 35 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Vierter Unterabschnitt Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
- Art. 39 Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
- Art. 40 Kraftfahrzeughilfe
- Art. 41 Wohnungshilfe
- Art. 42 Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
- Art. 43 Reisekosten
- Fünfter Unterabschnitt Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- Art. 44 Pflege
- Sechster Unterabschnitt Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Art. 45 Voraussetzungen für das Verletztengeld
- Art. 46 Beginn und Ende des Verletztengeldes
- Art. 47 Höhe des Verletztengeldes
- Art. 47a Beitragszahlung der Unfallversicherungsträger an berufsständische Versorgungseinrichtungen und private Krankenversicherungen
- Art. 48 Verletztengeld bei Wiedererkrankung
- Art. 49 Übergangsgeld
- Art. 50 Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes
- Art. 52 Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld
- Siebter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten in der Seefahrt
- Art. 53 Vorrang der medizinischen Betreuung durch die Reeder
- Achter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- Art. 54 Betriebs- und Haushaltshilfe
- Art. 55 Art und Form der Betriebs- und Haushaltshilfe
- Art. 55a Sonstige Ansprüche, Verletztengeld
- Erster Unterabschnitt Renten an Versicherte
- Art. 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
- Art. 57 Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten
- Art. 58 Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit
- Art. 59 Höchstbetrag bei mehreren Renten
- Art. 60 Minderung bei Heimpflege
- Art. 61 Renten für Beamte und Berufssoldaten
- Art. 62 Rente als vorläufige Entschädigung
- Zweiter Unterabschnitt Leistungen an Hinterbliebene
- Art. 63 Leistungen bei Tod
- Art. 64 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten
- Art. 65 Witwen- und Witwerrente
- Art. 66 Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten; mehrere Berechtigte
- Art. 67 Voraussetzungen der Waisenrente
- Art. 68 Höhe der Waisenrente
- Art. 69 Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie
- Art. 70 Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten
- Art. 71 Witwen-, Witwer- und Waisenbeihilfe
- Dritter Unterabschnitt Beginn, Änderung und Ende von Renten
- Art. 72 Beginn von Renten
- Art. 73 Änderungen und Ende von Renten
- Art. 74 Ausnahmeregelungen für die Änderung von Renten
- Vierter Unterabschnitt Abfindung
- Art. 75 Abfindung mit einer Gesamtvergütung
- Art. 76 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert
- Art. 77 Wiederaufleben der abgefundenen Rente
- Art. 78 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert
- Art. 79 Umfang der Abfindung
- Art. 80 Abfindung bei Wiederheirat
- Fünfter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- Art. 80a Voraussetzungen für den Rentenanspruch, Wartezeit
- Erster Unterabschnitt Allgemeines
- Art. 81 Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage
- Zweiter Unterabschnitt Erstmalige Festsetzung
- Art. 82 Regelberechnung
- Art. 83 Jahresarbeitsverdienst kraft Satzung
- Art. 84 Jahresarbeitsverdienst bei Berufskrankheiten
- Art. 85 Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst
- Art. 87 Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen
- Art. 88 Erhöhung des Jahresarbeitsverdienstes für Hinterbliebene
- Art. 89 Berücksichtigung von Anpassungen
- Dritter Unterabschnitt Neufestsetzung
- Art. 90 Neufestsetzung nach Altersstufen
- Art. 91 Neufestsetzung nach Schul- oder Berufsausbildung
- Vierter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation versicherten Seeleute und ihre Hinterbliebenen
- Art. 92 Jahresarbeitsverdienst für Seeleute
- Fünfter Unterabschnitt Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und ihre Hinterbliebenen
- Art. 93 Jahresarbeitsverdienst für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und Familienangehörigen
- Vierter Abschnitt Mehrleistungen
- Art. 94 Mehrleistungen
- Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- Art. 95 Anpassung von Geldleistungen
- Art. 96 Fälligkeit, Auszahlung und Berechnungsgrundsätze
- Art. 97 Leistungen ins Ausland
- Art. 98 Anrechnung anderer Leistungen
- Art. 99 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG
- Art. 100 Verordnungsermächtigung
- Art. 101 Ausschluß oder Minderung von Leistungen
- Art. 102 Schriftform
- Art. 103 Zwischennachricht, Unfalluntersuchung
- Erster Abschnitt Beschränkung der Haftung gegenüber Versicherten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen
- Art. 104 Beschränkung der Haftung der Unternehmer
- Art. 105 Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen
- Art. 106 Beschränkung der Haftung anderer Personen
- Art. 107 Besonderheiten in der Seefahrt
- Art. 108 Bindung der Gerichte
- Art. 109 Feststellungsberechtigung von in der Haftung beschränkten Personen
- Zweiter Abschnitt Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
- Art. 110 Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
- Art. 111 Haftung des Unternehmens
- Art. 112 Bindung der Gerichte
- Art. 113 Verjährung
- Erster Abschnitt Unfallversicherungsträger
- Art. 114 Unfallversicherungsträger
- Art. 115 Prävention bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
- Art. 116 Unfallversicherungsträger im Landesbereich
- Art. 117 Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich
- Art. 118 Vereinigung von Berufsgenossenschaften
- Art. 120 Bundes- und Landesgarantie
- Erster Unterabschnitt Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Art. 121 Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Art. 122 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
- Zweiter Unterabschnitt Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- Art. 123 Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- Art. 124 Bestandteile des landwirtschaftlichen Unternehmens
- Dritter Unterabschnitt Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
- Art. 125 Zuständigkeit der Unfallversicherung Bund und Bahn
- Art. 128 Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im Landesbereich
- Art. 129 Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich
- Art. 129a Zuständigkeit bei gemeinsamer Beteiligung von Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden an Unternehmen
- Vierter Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit
- Art. 130 Örtliche Zuständigkeit
- Art. 131 Zuständigkeit für Hilfs- und Nebenunternehmen
- Art. 132 Zuständigkeit für Unfallversicherungsträger
- Art. 133 Zuständigkeit für Versicherte
- Art. 134 Zuständigkeit bei Berufskrankheiten
- Art. 135 Versicherung nach mehreren Vorschriften
- Art. 136 Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers
- Art. 136a Unternehmernummer
- Art. 136b Verarbeitung zu Zwecken des Unternehmensbasisdatenregisters
- Art. 136c Betriebsstättenverzeichnis
- Art. 137 Wirkung von Zuständigkeitsänderungen
- Art. 138 Unterrichtung der Versicherten
- Art. 139 Vorläufige Zuständigkeit
- Art. 139a Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland
- Dritter Abschnitt Weitere Versicherungseinrichtungen
- Art. 140 Haftpflicht- und Auslandsversicherung
- Art. 141 Träger der Versicherungseinrichtungen, Aufsicht
- Art. 142 Gemeinsame Einrichtungen
- Art. 143 (weggefallen)
- Vierter Abschnitt Dienstrecht
- Art. 144 Dienstordnung
- Art. 145 Regelungen in der Dienstordnung
- Art. 146 Verletzung der Dienstordnung
- Art. 147 Aufstellung und Änderung der Dienstordnung
- Art. 147a Dienstbezüge der Geschäftsführer der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- Art. 148 Dienstrechtliche Vorschriften für die Unfallversicherung Bund und Bahn
- Art. 149 Dienstrechtliche Vorschriften für die gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Erster Unterabschnitt Beitragspflicht
- Art. 150 Beitragspflichtige
- Art. 151 Beitragserhebung bei überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Diensten
- Zweiter Unterabschnitt Beitragshöhe
- Art. 152 Umlage
- Art. 153 Berechnungsgrundlagen
- Art. 154 Berechnungsgrundlagen in besonderen Fällen
- Art. 155 Beiträge nach der Zahl der Versicherten
- Art. 156 Beiträge nach einem auf Arbeitsstunden aufgeteilten Arbeitsentgelt
- Art. 157 Gefahrtarif
- Art. 158 Genehmigung
- Art. 159 Veranlagung der Unternehmen zu den Gefahrklassen
- Art. 160 Änderung der Veranlagung
- Art. 161 Mindestbeitrag
- Art. 162 Zuschläge, Nachlässe, Prämien
- Art. 163 Beitragszuschüsse für Küstenfischer
- Dritter Unterabschnitt Vorschüsse und Sicherheitsleistungen
- Art. 164 Beitragsvorschüsse und Sicherheitsleistungen
- Vierter Unterabschnitt Umlageverfahren
- Art. 165 Nachweise
- Art. 166 Auskunftspflicht der Unternehmer und Beitragsüberwachung
- Art. 167 Beitragsberechnung
- Art. 168 Beitragsbescheid
- Art. 169 Erhebung von Säumniszuschlägen
- Art. 170 Beitragszahlung an einen anderen Unfallversicherungsträger
- Fünfter Unterabschnitt Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen
- Art. 172 Betriebsmittel
- Art. 172a Rücklage
- Art. 172b Verwaltungsvermögen
- Art. 172c Altersrückstellungen
- Sechster Unterabschnitt Zusammenlegung und Teilung der Last, Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten, Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- Art. 173 Zusammenlegung und Teilung der Last
- Art. 174 Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten
- Art. 175 Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- Siebter Unterabschnitt Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Art. 176 Grundsatz
- Art. 177 Begriffsbestimmungen
- Art. 178 Gemeinsame Tragung der Rentenlasten
- Art. 179 Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung
- Art. 180 Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht
- Art. 181 Durchführung des Ausgleichs
- Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
- Art. 182 Berechnungsgrundlagen
- Art. 183 Umlageverfahren
- Art. 183a Rechenschaft über die Verwendung der Mittel
- Art. 184 Rücklage
- Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
- Art. 185 Gemeindeunfallversicherungsverbände, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, gemeinsame Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen
- Art. 186 Aufwendungen der Unfallversicherung Bund und Bahn
- Erster Unterabschnitt Berechnungsgrundsätze
- Art. 187 Berechnungsgrundsätze
- Zweiter Unterabschnitt Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren
- Art. 187a Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- Erster Abschnitt Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern
- Art. 188 Auskunftspflicht der Krankenkassen
- Art. 189 Beauftragung einer Krankenkasse
- Art. 190 Pflicht der Unfallversicherungsträger zur Benachrichtigung der Rentenversicherungsträger beim Zusammentreffen von Renten
- Zweiter Abschnitt Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten
- Art. 191 Unterstützungspflicht der Unternehmer
- Art. 192 Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren
- Art. 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer
- Art. 194 Meldepflicht der Eigentümer von Seeschiffen
- Art. 195 Unterstützungs- und Mitteilungspflichten von Kammern und der für die Erteilung einer Gewerbe- oder Bauerlaubnis zuständigen Behörden
- Art. 196 Mitteilungspflichten der Schiffsvermessungs- und -registerbehörden
- Art. 197 Übermittlungspflicht weiterer Behörden
- Art. 198 Auskunftspflicht der Grundstückseigentümer
- Erster Abschnitt Grundsätze
- Art. 199 Verarbeitung von Daten durch die Unfallversicherungsträger
- Art. 200 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis
- Zweiter Abschnitt Datenverarbeitung durch Ärzte
- Art. 201 Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Daten durch Ärzte und Psychotherapeuten
- Art. 202 Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten
- Art. 203 Auskunftspflicht von Ärzten
- Dritter Abschnitt Dateisysteme
- Art. 204 Errichtung eines Dateisystems für mehrere Unfallversicherungsträger
- Vierter Abschnitt Sonstige Vorschriften
- Art. 206 Verarbeitung von Daten für die Forschung zur Bekämpfung von Berufskrankheiten
- Art. 207 Verarbeitung von Daten zur Verhütung von Versicherungsfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Art. 208 Auskünfte der Deutschen Post AG
- Neuntes Kapitel Bußgeldvorschriften
- Art. 209 Bußgeldvorschriften
- Art. 210 Zuständige Verwaltungsbehörde
- Art. 211 Zusammenarbeit bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Zehntes Kapitel Übergangsrecht
- Art. 212 Grundsatz
- Art. 213 Versicherungsschutz
- Art. 214 Geltung auch für frühere Versicherungsfälle
- Art. 215 Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 217 Bestandsschutz
- Art. 218a Leistungen an Hinterbliebene
- Art. 218b Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten
- Art. 218c Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004
- Art. 218d Besondere Zuständigkeiten
- Art. 218e Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung
- Art. 218f Evaluation
- Art. 218g Übergangsregelungen bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite
- Art. 219a Altersrückstellungen
- Art. 220 Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Art. 221 Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
- Art. 221a Verarbeitung von Daten durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
- Art. 221b Übergangszeit und Beitragsangleichung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- Elftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
- Art. 222 Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Art. 223 Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand