SGB 7 Art. 42Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
Vierter Unterabschnitt Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
Haushaltshilfe und Leistungen zur Kinderbetreuung nach § 74 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches werden auch bei Leistungen zur Sozialen Teilhabe erbracht.