SGB 7 Art. 161Mindestbeitrag
Zweiter Unterabschnitt Beitragshöhe
Die Satzung kann bestimmen, daß ein einheitlicher Mindestbeitrag erhoben wird.
Zweiter Unterabschnitt Beitragshöhe
Die Satzung kann bestimmen, daß ein einheitlicher Mindestbeitrag erhoben wird.