DE · NSVerbG
Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen
Contents
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Dem Gesetz unterliegende Ansprüche
- Art. 2 Auflösung
- Art. 3 Dem Gesetz nicht unterliegende Ansprüche
- Art. 4 Erlöschen von Ansprüchen
- Zweiter Abschnitt Zu erfüllende Ansprüche
- Art. 5 Ansprüche aus der Nachkriegszeit
- Art. 6 Schadensersatzansprüche
- Art. 7 Versorgungsansprüche
- Art. 8 Ausgeschlossene Gläubigergruppen
- Art. 9 Wohnsitzvoraussetzungen
- Art. 10 Ansprüche aus Grundstücksübereignungen
- Art. 11 Ansprüche aus dinglichen Rechten
- Art. 12 Gesetzeskonkurrenz
- Art. 13 Zulässigkeit von Aufrechnungen
- Art. 14 Umstellung von Reichsmarkansprüchen
- Art. 15 Anspruchsschuldner
- Art. 16 Anmeldung
- Art. 17 Anmeldestelle
- Art. 18 Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
- Art. 19 Klagefrist
- Dritter Abschnitt Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche
- Art. 20 Nachversicherung
- Art. 21 Beginn des Rentenanspruchs
- Art. 22 Rentenfeststellung
- Art. 23 Erstattungspflicht
- Art. 23a Nachversicherung in Sonderfällen
- Zweiter Teil Vermögenswerte der NSDAP und ihrer Einrichtungen
- Art. 24 Vermögensübergang
- Dritter Teil Schlußbestimmungen
- Art. 25 Hypothekengewinnabgabe
- Art. 26 Umstellung und Hypothekengewinnabgabe in Sonderfällen
- Art. 27 Verpflichtungen der Erwerber von Vermögen
- Art. 28 Außerkrafttreten von Vorschriften des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes
- Art. 29 Londoner Schuldenabkommen
- Art. 30 Kosten anhängiger Gerichtsverfahren
- Art. 31 Freistellung von Verwaltungsgebühren
- Art. 32 Amts- und Rechtshilfe
- Art. 33 Geltung in Berlin
- Art. 34 Inkrafttreten