NSVerbG Art. 13Zulässigkeit von Aufrechnungen
Zweiter Abschnitt Zu erfüllende Ansprüche
Die Vorschriften dieses Gesetzes stehen der Aufrechnung mit einem Anspruch (§ 1), dessen Erfüllung in diesem Gesetz nicht vorgesehen ist, nicht entgegen.
Zweiter Abschnitt Zu erfüllende Ansprüche
Die Vorschriften dieses Gesetzes stehen der Aufrechnung mit einem Anspruch (§ 1), dessen Erfüllung in diesem Gesetz nicht vorgesehen ist, nicht entgegen.